AHV: Einkommensteilung (Splitting)

Bei der Berechnung der AHV/IV-Rente werden die während der Ehejahre erzielten Einkommen beider Ehepartner zusammengezählt und je zur Hälfte den Individuellen Konten angerechnet. Das Splitting wird vorgenommen, sobald beide Ehepartner das Rentenalter erreicht haben, ihre Ehe geschieden wird oder wenn eine verwitwete Person Anspruch auf eine Altersrente hat. Einkommen, welche die Ehegatten im Jahr der Eheschliessung und im Jahr der Scheidung erzielten, werden nicht geteilt.

Bei der Einkommensteilung werden nur jene Kalenderjahre berücksichtigt, während welchen beide Ehegatten bei der AHV/IV versichert waren.

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