Einwohnerdienste: Abklärung Konfession und Sorgerecht
Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!
Damit wir Ihr Kind im Einwohnerregister mit der richtigen Konfession eintragen können, bitten wir Sie, dieses Formular auszufüllen. Besten Dank.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch 033 225 82 49 zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute und danken Ihnen für Ihre Bemühungen.
Freundliche Grüsse
Einwohnerdienste Thun
Datenschutz und Gesetzliche Grundlagen
- BSG 152.05 - Gesetz über die Harmonisierung amtlicher Register - Kanton Bern - Erlass-Sammlung/ BSG 122.161 - Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer - Kanton Bern - Erlass-Sammlung
- Kantonale Weisung zum Führen der Religionszugehörigkeit (Kirchencodes) in der Einwohnerkontrolle
- Datenschutzhinweis der Stadt Thun
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Einwohnerdienste | 033 225 82 49 | einwohnerdienste@thun.ch |
Bemerkung
Verheiratete Eltern erhalten automatisch das gemeinsame Sorgerecht.
Unverheiratete Eltern erhalten nicht automatisch das gemeinsame Sorgerecht für das neugeborene Kind, weshalb im Einwohnerregister das Sorgerecht nur der Mutter zugeteilt wird. Damit das Sorgerecht im Einwohnerregister korrekt eintragen werden kann, bitten wir Sie, das entsprechende Feld anzukreuzen und uns die Bestätigung der zuständigen Behörde zuzustellen. Sollten Sie die Bestätigung noch nicht erhalten haben, senden Sie uns diese bitte später nach. Die Sorgerechtsänderung wird erst vorgenommen, wenn die Bestätigung vorliegt. Sie können den Sorgerechtsentscheid auch per E-Mail an einwohnerdienste@thun.ch senden.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.