Kanton genehmigt Ortsplanungsrevision
Ende 2022 hat der Stadtrat die Ortsplanungsrevision (OPR) einstimmig genehmigt. Im Juni 2023 hat die Stadt die Unterlagen beim Kanton eingereicht. Zwischenzeitlich hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die OPR genehmigt und sämtliche noch hängigen Einsprachen abgewiesen. «Dies ist ein Meilenstein – für uns und für alle Thunerinnen und Thuner. Wir freuen uns, Thun auf der Basis der OPR weiterzuentwickeln und gleichzeitig die hohe Lebensqualität und unsere Identität zu erhalten», sagt Stadtpräsident Raphael Lanz. Die neue baurechtliche Grundordnung ermöglicht die Realisierung von attraktivem, dringend benötigtem Wohnraum und neuen Arbeitsangeboten. Sie schafft Planungssicherheit und neue Möglichkeiten für Bauwillige. Erste Baueingaben, die sich an der neuen baurechtlichen Grundordnung orientieren, zeigen, dass in allen Zonen im Regelfall mehr realisiert werden kann. Gleichzeitig stärkt die OPR aber auch die bestehenden Qualitäten und insbesondere die Grünflächenanteile. «Mit der qualitätsvollen Innenentwicklung können wir Landschaften und Freiräume schützen und ein gutes Stadtklima fördern», sagt der Stadtpräsident.
Weiteres Vorgehen bis zur Inkraftsetzung
Die Genehmigungsverfügung des AGR löste eine 30-tägige Beschwerdefrist aus, die nun abgelaufen ist. Bei der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) sind zwei weitgehend identisch lautende Beschwerden – eingereicht durch ein lokales Architekturbüro und eine Pensionskasse – eingegangen. Die Beschwerden betreffen die Regelungen über den gemeinnützigen Wohnungsbau sowie jene über den Arealbonus. Die Stadt wird in einem nächsten Schritt einen Antrag auf Teilrechtskraftbescheinigung bei der DIJ einreichen. Ziel davon ist, die unbestrittenen Teile der OPR und damit den allergrössten Teil der neuen baurechtlichen Grundordnung möglichst rasch in Kraft setzen zu können und so das Baubewilligungsverfahren zu vereinfachen.
Beurteilung von Baugesuchen bis zum Inkrafttreten:
Bis zum Inkrafttreten der OPR gilt für Bauvorhaben weiterhin die Vorwirkung des neuen Reglements. Das bedeutet, dass Baugesuche nach der geltenden baurechtlichen Grundordnung 2002 beurteilt werden und auch den Bestimmungen und den Plänen der OPR nicht widersprechen dürfen. Sobald die OPR in Kraft tritt, werden Baugesuche ausschliesslich nach neuem Recht beurteilt. Gleiches gilt beim Teilinkrafttreten für die betroffenen Teile.
Vorzeitige Baubewilligung:
Eine vorzeitige Baubewilligung kann – seit der Genehmigung der OPR durch den Stadtrat – erteilt werden, sofern die das Bauvorhaben betreffenden Bauvorschriften im Rahmen des OPR-Verfahrens unbestritten sind. Das heisst, dass keine Beschwerden dagegen hängig sein dürfen.