Stadt Thun will auf der Schulstrasse Tempo 30 einführen

31. Oktober 2023
Um die Sicherheit zu erhöhen und die Lärmbelastung zu reduzieren, soll die Schulstrasse zur Tempo-30-Zone werden. Damit kommt der Gemeinderat einer Forderung aus dem Quartier und aus dem Parlament nach. Der Stadtrat entscheidet im November über das Geschäft und den Verpflichtungskredit. Die Umsetzung ist im Frühjahr/Sommer 2024 geplant.

Die Schulstrasse verbindet die beiden Thuner Quartiere Dürrenast und Neufeld und ist eine wichtige Achse für den motorisierten Individualverkehr und eine Velohauptroute. Zudem befinden sich an der Strasse verschiedene Einkaufsmöglichkeiten. Gleichzeitig führt die Strasse durch ein Wohnquartier mit den zwei Schulstandorten Gotthelf und Dürrenast. Sie ist somit auch Teil des Schulwegs vieler Kinder und gehört zum Fussweg-Basisnetz. In der Schulstrasse treffen folglich unterschiedliche Ansprüche verschiedener Verkehrsteilnehmenden aufeinander. Heute gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Es bestehen gewisse Defizite bezüglich Verkehrssicherheit (kein durchgehendes Trottoir auf beiden Seiten, ungenügende Sichtweiten). Im Juni 2022 hatten Anwohnende eine Petition eingereicht mit der Forderung nach Tempo 30. Daraufhin liess die Stadt dies prüfen. Das externe Gutachten kommt zum Schluss, dass die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit notwendig, aber auch zweck- und verhältnismässig ist und empfiehlt die Umsetzung. «Tempo 30 ist demnach eine geeignete und zumutbare Massnahme, um die Sicherheit in der Schulstrasse zu erhöhen und auch die Lärmbelastung reduzieren», so Gemeinderat Reto Schertenleib.

Signale und Markierungen

Mit der Umsetzung der Tempo-30-Zone kommt die Stadt auch einem Begehren aus dem Stadtrat nach (Postulat P14/2022 betreffend Konzept «Tempo 30 im Siedlungsgebiet» von Thun). Das Projekt soll einer allfälligen späteren Umgestaltung der Schulstrasse im Rahmen des Gesamtverkehrskonzeptes 2035 nicht vorgreifen. Die Stadt Thun beschränkt die Massnahmen daher auf das nötige Minimum, um Tempo 30 rasch und verkehrssicher einzuführen. Der Massnahmenkatalog sieht Signale «Tempo 30-Zone», Bodenmarkierungen «Zone 30» sowie Wiederholungsmarkierungen «30» vor. Die Schulstrasse gliedert sich in vier Abschnitte mit unterschiedlichen Hauptnutzungen und Strukturen, auf welche die Massnahmen abgestimmt sind. Im Bereich des Strättligenmarktes besteht neu die Möglichkeit zum flächigen Queren (Mehrzweckstreifen), während im Schulumfeld weiterhin punktuelle Querungen im Vordergrund stehen. Eine farbliche Gestaltung der Strassenoberflächen flankiert die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit und erfolgt analog bestehender Tempo-30-Zonen in Thun.
 
In Tempo-30-Zonen gibt es in der Regel keine Fussgängerstreifen. Fussgängerinnen und Fussgänger dürfen die Strasse überall queren. Entlang der Schulstrasse werden jene Fussgängerstreifen, die Schulareale erschliessen, beibehalten. Die restlichen Fussgängerstreifen werden zugunsten von flächigen Querungsmöglichkeiten aufgehoben.

Publikation erforderlich

Die Kosten für die Projektierung und Realisierung der Tempo-30-Zone belaufen sich auf 234'000 Franken, wovon der grösste Teil für die Markierungen anfällt. Der Stadtrat befindet am 16. November über den Verpflichtungskredit. Stimmt das Parlament dem Projekt zu, kann die neue Geschwindigkeitssignalisation vom Vorsteher der Direktion «Bau und Liegenschaften» verfügt werden. Da das Projekt keine baulichen Eingriffe vorsieht, bedarf es keiner Baubewilligung. Die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h muss jedoch vom Kanton Bern abgesegnet und mit Beschwerdefrist publiziert werden.

Umsetzung im Sommer 2024 geplant

Läuft alles nach Plan und gehen keine Beschwerden ein, dürfte die neue Geschwindigkeitssignalisation im Frühjahr 2024 Rechtskraft erlangen. Anschliessend kann die Stadt die Signalisation und Markierung umsetzen, sofern es Witterung und Bodentemperaturen erlauben. Ziel der Stadt Thun ist es, die Tempo-30-Zone spätestens im August 2024 in Betrieb zu nehmen. Ein Jahr danach ist eine Wirkungsanalyse geplant. Die Stadt wird je nach Resultat allenfalls Anpassungen vornehmen. Die Erfahrungen und Erkenntnisse fliessen zudem in das Massnahmepaket G3 «Betrieb, Entlastung und Gestaltung Wohnquartiere» des Gesamtverkehrskonzept GVK der Stadt Thun mit ein.

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Dokument: Beilagebericht und -gutachten der Metron Bern AG Download 1 Dokument: Beilagebericht und -gutachten der Metron Bern AG
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