ZPP Hoffmatte: Beschwerde gegen Stadt auch in vierter Instanz abgelehnt

9. Februar 2023
Wie die Vorinstanzen hat auch das Bundesgericht die Beschwerde gegen die Stadt Thun betreffend ZPP Hoffmatte abgewiesen. Damit wird der Entscheid der Stimmbevölkerung rechtskräftig und das geplante Wohnprojekt kann realisiert werden.

Auf dem ungenutzten Areal neben der Hoffmann Neopac AG im Gwatt soll ein zeitgemässes Wohnprojekt von hoher Qualität bezüglich Städtebau, Wohn- und Aussenraum entstehen. Nach der Zustimmung des Stadtrats im Jahr 2019 sprach sich am 9. Februar 2020 auch die Bevölkerung mit 62 Prozent klar für die neue Zone mit Planungspflicht (ZPP) Hoffmatte aus. Im September 2020 genehmigte das kantonale Amt für Gemeinden- und Raumordnung (AGR) die ZPP und die Überbauungsordnung (UeO). Das AGR wies zudem alle Einsprachen und die Abstimmungsbeschwerde ab. Gegen diesen Entscheid wurde Beschwerde erhoben. Nach der kantonalen Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) und dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat nun auch das Bundesgericht als vierte Instanz der Stadt Thun Recht gegeben und die Beschwerde abgewiesen. «Wir freuen uns aus demokratiepolitischen Gründen über diesen Entscheid. Damit können wir endlich dem Wunsch der Bevölkerung nachkommen und dringend benötigten Wohnraum für alle Generationen schaffen», so Stadtpräsident Raphael Lanz.

Attraktiver Wohnraum für alle Generationen

Die Grundeigentümerin Hoffmann Neopac AG plante das Wohnbauprojekt mit 180 Wohnungen sowie einem Alterspflegeheim und Alterswohnungen seit 2015 gemeinsam mit der Frutiger AG und der Stiftung WiA – Wohnen im Alter. Die Verzögerungen durch das mehrjährige Beschwerdeverfahren führten jedoch im November 2022 zur Auflösung des Projektierungsvertrags mit der Stiftung WiA (vgl. Medienmitteilung vom 16.11.2022). Die Stadt unterstützt die privaten Projektpartnerinnen nun aktiv bei der Lösungsfindung. Angestrebt wird nach wie vor auch nachhaltig gestalteter Wohnraum für Thunerinnen und Thuner in ihrem zweiten Lebensabschnitt.

Erstbezüge frühestens ab 2026/2027

Sobald die Gespräche erfolgt sind, wird über das weitere Vorgehen informiert. Auf Basis der rechtskräftigen ZPP und UeO können die Grundeigentümerinnen Hoffmann Neopac AG und Frutiger AG nun in den nächsten Schritten die Bauprojekte ausarbeiten. Anschliessend ist ein Baubewilligungsverfahren erforderlich. Ziel der Frutiger AG ist es, 2023/24 ein Baugesuch für die erste Etappe einzureichen. Erstbezüge sind frühestens ab 2026/2027 möglich.

Wohnungsknappheit in Thun

Lediglich 19 von 10'000 Wohnungen in Thun stehen leer. Mit 0,19 Prozent hat die Stadt eine der tiefsten Leerwohnungsziffern der Schweiz. Eine Studie der Fahrländer Partner Raumentwicklung AG aus dem Jahr 2022 kommt zum Schluss, dass in Thun Wohnungen in allen Preissegmenten knapp sind (vgl. Medienmitteilung vom 8.7.22 zur «Studie preisgünstiges Wohnen in Thun»). Es wird vermutet, dass insbesondere Wegzüge von Familien auf ein knappes Wohnungsangebot zurückzuführen sind. Mit dem Wohnprojekt auf der Hoffmatte entsteht Wohnraum für alle Generationen, insbesondere auch für Familien.

Hofmatte
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