Bewilligung für Standaktion
Für Vereine, Firmen, Organisationen, politische Parteien usw. besteht die Möglichkeit, sich mit einer so genannten Standaktion auf öffentlichem Grund zu präsentieren. Dafür ist eine Bewilligung erforderlich. Pro Bewilligungsnehmerin und Bewilligungsnehmer werden pro Jahr bis zu vier Daten für eine Standaktion bewilligt.
Strassenkultur und Strassenmusik
Darbietungen sind nur mit einer personalisierten Tageskarte erlaubt. Diese Tageskarten für Auftritte von max. 1 - 2 Personen mit unverstärkter Musik sind am Schalter des Polizeiinspektorats erhältlich:
Öffnungszeiten
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Montag
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08.00 - 11.45 Uhr
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13.30 - 17.00 Uhr
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Dienstag
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08.00 - 11.45 Uhr
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13.30 - 17.00 Uhr
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Mittwoch
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08.00 - 11.45 Uhr
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13.30 - 17.00 Uhr
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Donnerstag
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geschlossen
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13.30 - 18.00 Uhr
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Freitag
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08.00 - 11.45 Uhr
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13.30 - 16.00 Uhr
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An Samstagen können die Tageskarten beim diensthabenden Marktpolizist bezogen werden. Es gelten die Regeln gemäss der Verordnung über die kulturellen Kleinproduktionen (KKV) vom 4. Juli 2018.
Gruppen mit mehr als 2 Personen oder mit verstärkter Musik benötigen eine kostenpflichtige Bewilligung.
Name |
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Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Gewerbepolizei | 033 225 84 94 | polizeiinspektorat@thun.ch |