Bewilligung für Standaktion

Für Vereine, Firmen, Organisationen, politische Parteien usw. besteht die Möglichkeit, sich mit einer so genannten Standaktion auf öffentlichem Grund zu präsentieren. Dafür ist eine Bewilligung erforderlich. Pro Bewilligungsnehmerin und Bewilligungsnehmer werden pro Jahr bis zu vier Daten für eine Standaktion bewilligt.

Strassenkultur und Strassenmusik
Darbietungen sind nur mit einer personalisierten Tageskarte erlaubt. Diese Tageskarten für Auftritte von max. 1 - 2 Personen mit unverstärkter Musik sind am Schalter des Polizeiinspektorats erhältlich: 

Öffnungszeiten
 
 
 
Montag
08.00 - 11.45 Uhr
 
13.30 - 17.00 Uhr
Dienstag 
08.00 - 11.45 Uhr
 
13.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 11.45 Uhr
 
13.30 - 17.00 Uhr
Donnerstag
geschlossen
 
13.30 - 18.00 Uhr
Freitag
08.00 - 11.45 Uhr
 
13.30 - 16.00 Uhr

An Samstagen können die Tageskarten beim diensthabenden Marktpolizist bezogen werden. Es gelten die Regeln gemäss der Verordnung über die kulturellen Kleinproduktionen (KKV) vom 4. Juli 2018.

Gruppen mit mehr als 2 Personen oder mit verstärkter Musik benötigen eine kostenpflichtige Bewilligung.