Lohnausweis: Vorlagedokument beziehen
Arbeitgebende im Kanton Bern sind verpflichtet, einen Lohnausweis auszustellen. Darin wird bescheinigt, welche Leistungen er an seine Arbeitnehmer ausbezahlt hat. Arbeitgebende müssen dazu das bestehende amtliche Formular verwenden. Dieses ist der kantonalen Steuerverwaltung einzureichen
Kontakt
Steuerverwaltung des Kantons Bern
lohnausweis@fin.be.ch
031 633 60 01
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Steuern und Inkasso Stadtbuchhaltung | 033 225 82 01 | steuern.inkasso@thun.ch |
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