Anmeldung zum Bezug von Ergänzungsleistungen

Einen Anspruch auf EL haben Sie, wenn Sie mindestens:

  • eine AHV oder IV Rente beziehen oder
  • eine Hilflosenentschädigung der IV beziehen und volljährig sind oder
  • ein Taggeld der IV (während mindestens 6 Monaten) beziehen und volljährig sind.

Sie müssen auch diese Bedingungen erfüllen:

  • Ihr Wohnsitz und Ihr tatsächlicher Aufenthalt müssen im Kanton Bern sein
  • die anerkannten Ausgaben müssen höher sein als die anrechenbaren Einnahmen