Anmeldung zum Bezug von Ergänzungsleistungen
Einen Anspruch auf EL haben Sie, wenn Sie mindestens:
- eine AHV oder IV Rente beziehen oder
- eine Hilflosenentschädigung der IV beziehen und volljährig sind oder
- ein Taggeld der IV (während mindestens 6 Monaten) beziehen und volljährig sind.
Sie müssen auch diese Bedingungen erfüllen:
- Ihr Wohnsitz und Ihr tatsächlicher Aufenthalt müssen im Kanton Bern sein
- die anerkannten Ausgaben müssen höher sein als die anrechenbaren Einnahmen
Name |
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Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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AHV-Zweigstelle | 033 225 82 59 | ahvzweigstelle@thun.ch |