Kulturförderbeiträge
Die Stadt Thun fördert Kulturschaffende, Kulturveranstaltende sowie Kulturinstitutionen mit Projekt- und Werkbeiträgen in den Sparten Musik, Literatur, darstellende und bildende Kunst, Tanz und Performance, Design, Jugendkultur sowie bei spartenübergreifenden Vorhaben.
Formelles
Bitte beachten Sie die neuen Fristen für Projektgesuche ab 1. Januar 2025
Vorgehen
Gesuche sind via Online-Dienst einzureichen (siehe jeweilige Beiträge unten). Die Eingabe bei der Stadt Thun muss zum gleichen Zeitpunkt erfolgen wie bei anderen Förderinstanzen. Weitere Gemeinden, zu denen das Projekt einen Bezug aufweist, sollen ebenfalls um Unterstützung angefragt werden.
Zwingend müssen Kulturschaffende zudem ein gleichlautendes Gesuch beim Amt für Kultur des Kantons Bern einreichen. Die Höhe des beim Kanton erfragten Unterstützungsbeitrages muss dem Total aller Gesucheingaben bei den Gemeinden des Kantons Bern entsprechen.
Voraussetzungen
Gesuche stellen können:
- Professionelle Kulturschaffende und Gruppen, die in Thun leben und/oder arbeiten und in der Thuner Kulturszene aktiv sind.
- Kulturelle Veranstaltende aus Thun.
- Professionelle Kulturschaffende, Gruppen oder Veranstaltende für Projekte, die in Thun stattfinden oder die einen ausreichenden thematischen Bezug zu Thun haben.
- Veranstalterinnen und Veranstalter sowie kulturelle Institutionen (z.B. Verlage oder Museen) für Projekte, an denen Thuner Kulturschaffende beteiligt sind.
- Thuner Laiengruppen (Theater, Ensembles, Chöre) für Projekte unter professioneller Leitung oder mit massgeblicher Beteiligung professioneller Kulturschaffender.
Formale Beurteilungskriterien
Eingereichte Gesuche prüft die Kulturabteilung auf folgende formale Kriterien:
- Ausgefülltes Gesuchformular der Stadt Thun
- Projektbeschrieb inkl. Zeitplan, Motivation, Zielsetzung, Öffentlichkeitsarbeit
- Thematischer, geografischer oder personeller Bezug zur Stadt Thun
- Gesuche bei weiteren Gemeinden und dem Amt für Kultur des Kantons Bern
- Kurzbiographien der beteiligten Kulturschaffenden
- Kurze Dokumentation über das bisherige Schaffen (inkl. Presseberichte der letzten zwei bis drei Projekte)
Neue Fristen für Projektgesuche per 1. Januar 2025 – drei Monate für alle Gesuche um Kulturförderbeiträge
Die Kulturabteilung passt für Gesuche um Kulturförderbeiträge per 1. Januar 2025 die Eingabefristen an. Bis 31. Dezember 2024 mussten Gesuche aller Sparten spätestens vier Monate vor dem Anlass, der Veröffentlichung oder dem Beginn des Projektes in der Kulturabteilung eingehen (bei Tonträgerproduktionen sowie Publikationen galt eine Frist von zwei Monaten). Neu gilt für alle Projektgesuche eine Frist von drei Monaten. Gesuche aller Sparten inkl. Projekte für Schülerinnen und Schülern müssen also spätestens drei Monate vor dem Anlass, der Veröffentlichung oder dem Beginn des Projektes in der Kulturabteilung eingehen. Für Tonträgerproduktionen sowie Publikationen gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2025.
Qualitative Beurteilungskriterien
Nach erfolgreicher Prüfung durch die Kulturabteilung nimmt die zuständige Kommission die fachliche und künstlerische Beurteilung der Gesuche vor. Die Kommission stützt sich dabei auf folgende Qualitätskriterien: Künstlerische Anerkennung in Fachkreisen, bei Publikum und Medien, Resonanz, Relevanz, innere Stimmigkeit, innovativer Ansatz oder gekonnter Umgang mit der Tradition.
Entscheid
Die Gesuchtellerinnen und Gesuchsteller werden jeweils drei bis vier Wochen nach der Sitzung der zuständigen Kommission schriftlich über den Entscheid informiert.
Wichtig: Die Unterstützungsentscheide der Gemeinden müssen die Gesuchstellenden dem Amt für Kultur des Kantons Bern mitteilen.
Die finanzielle Unterstützung gewährt die Stadt Thun nur, wenn das Projekt zustande kommt. Die Kulturförderbeiträge werden nach Abschluss des Projekts und nach Eingang der auf dem Eröffnungsbrief angeführten Abschlussunterlagen ausbezahlt. Auf Kulturförderbeiträge besteht kein Rechtsanspruch.
Die Unterstützung durch die Stadt Thun muss sichtbar gemacht werden. Verwenden Sie dafür das offizielle Logo der Stadt Thun.
Kommissionen
- Gesuch für Beiträge an Musikprojekte
- Gesuch für Beiträge an Tonträgerproduktionen
- Gesuch für Werkbeitrag Komposition
- Gesuch für Projekt- und Werkbeiträge
- Gesuch für Beiträge an Monografien und Werkkataloge
Kommission für Literatur, Film und darstellende Kunst
- Gesuch für Beiträge an Publikationen
- Gesuch für Beiträge an Filmproduktionen
- Gesuch für Beiträge an Theater-, Kleinkunst- und Tanzproduktionen
- Gesuch für Werkbeitrag Literatur
Nachfolgend finden Sie die relevanten Verordnungen
Beitrag an Musikprojekt
Bei Musikprojekten mit Uraufführung ist neben den übrigen Unterlagen ein Partitur-Ausschnitt der Komposition(en) einzureichen. Per 1. Januar 2025 müssen Gesuche spätestens drei Monate vor dem Anlass, der Veröffentlichung oder dem Beginn des Projektes in der Kulturabteilung eingehen. Rückwirkende Unterstützung wird nicht gewährt. Die Eingabetermine sind:
- 5. Februar 2025
- 2. April 2025
- 4. Juni 2025
- 6. August 2025
- 12. November 2025
Beitrag an Tonträgerproduktion
Bei Tonträgerproduktionen sind zusätzlich zu den vorgegebenen Unterlagen Links zu Demoaufnahmen oder Hörproben einzureichen. Per 1. Januar 2025 müssen Gesuche neu spätestens drei Monate vor der Veröffentlichung des Projektes oder dem Beginn des Projekts in der Kulturabteilung eingehen. Rückwirkende Unterstützung wird nicht gewährt. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2025.
Die Eingabetermine sind:
- 5. Februar 2025
- 2. April 2025
- 4. Juni 2025
- 6. August 2025
- 12. November 2025
Werkbeitrag an Komposition
Per 1. Januar 2025 müssen Gesuche spätestens drei Monate vor dem Anlass, der Veröffentlichung oder dem Beginn des Projektes in der Kulturabteilung eingehen. Rückwirkende Unterstützung wird nicht gewährt.
Die Eingabetermine sind:
- 5. Februar 2025
- 2. April 2025
- 4. Juni 2025
- 6. August 2025
- 12. November 2025
Beitrag an Theater, Kleinkunst und Tanzproduktion
Per 1. Januar 2025 müssen Gesuche spätestens drei Monate vor dem Anlass, der Veröffentlichung oder dem Beginn des Projektes in der Kulturabteilung eingehen. Rückwirkende Unterstützung wird nicht gewährt. Die Eingabetermine der Kommission für Literatur, Film und darstellende Kunst sind:
- 4. Februar 2025
- 20. Mai 2025
- 12. August 2025
- 4. November 2025
Beitrag an Publikation
Bei Publikationen sind zusätzlich zu den vorgegebenen Unterlagen Leseproben (maximal zehn Seiten) einzureichen. Per 1. Januar 2025 müssen Gesuche neu spätestens drei Monate vor der Veröffentlichung des Projektes oder dem Beginn des Projekts in der Kulturabteilung eingehen. Rückwirkende Unterstützung wird nicht gewährt. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2025. Die Eingabetermine der Kommission für Literatur, Film und darstellende Kunst sind:
- 4. Februar 2025
- 20. Mai 2025
- 12. August 2025
- 4. November 2025
Werkbeitrag an Literatur
Per 1. Januar 2025 müssen Gesuche spätestens drei Monate vor dem Anlass, der Veröffentlichung oder dem Beginn des Projektes in der Kulturabteilung eingehen. Rückwirkende Unterstützung wird nicht gewährt. Die Eingabetermine der Kommission für Literatur, Film und darstellende Kunst sind:
- 4. Februar 2025
- 20. Mai 2025
- 12. August 2025
- 4. November 2025
Beitrag an Filmproduktion
Per 1. Januar 2025 müssen Gesuche spätestens drei Monate vor dem Anlass, der Veröffentlichung oder dem Beginn des Projektes in der Kulturabteilung eingehen. Rückwirkende Unterstützung wird nicht gewährt. Die Eingabetermine der Kommission für Literatur, Film und darstellende Kunst sind:
- 4. Februar 2025
- 20. Mai 2025
- 12. August 2025
- 4. November 2025
Projekt- und Werkbeitrag (bildende Kunst)
Per 1. Januar 2025 müssen Gesuche spätestens drei Monate vor dem Anlass, der Veröffentlichung oder dem Beginn des Projektes in der Kulturabteilung eingehen. Rückwirkende Unterstützung wird nicht gewährt. Die Eingabetermine sind:
- 10. Februar 2025
- 22. Mai 2025
- 28. Juli 2025
- 9. Oktober 2025
Beitrag an Monografie und Werkkatalog (bildende Kunst)
Beiträge an monografische Publikationen und Werkkataloge im Bereich bildende Kunst werden in der Kommission für bildende Kunst behandelt.Per 1. Januar 2025 müssen Gesuche neu spätestens drei Monate vor der Veröffentlichung des Projektes oder dem Beginn des Projekts in der Kulturabteilung eingehen. Rückwirkende Unterstützung wird nicht gewährt. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2025.
Die Eingabetermine sind:
- 10. Februar 2025
- 22. Mai 2025
- 28. Juli 2025
- 9. Oktober 2025
Beitrag an Projekt für Schülerinnen und Schüler
Unterstützt werden kulturelle Projekte von Schulen, Klassen oder Jugendgruppen aus der Stadt Thun, in denen Schülerinnen und Schüler aktiv mitwirken. Auch kulturelle Aufführungen, die vorwiegend von Schülerinnen und Schülern aus Thun oder den Regionsgemeinden besuchen, werden gefördert. Per 1. Januar 2025 müssen Gesuche spätestens drei Monate vor dem Anlass, der Veröffentlichung oder dem Beginn des Projektes in der Kulturabteilung eingehen. Rückwirkende Unterstützung wird nicht gewährt.
- Für Projekte in den Bereichen Theater, Musical, Tanz, Literatur und Film gelten die Eingabetermine der Kommission für Literatur, Film und darstellende Kunst:
- 4. Februar 2025
- 20. Mai 2025
- 12. August 2025
- 4. November 2025
- Für Musikprojekte gelten die Eingabetermine der Musikkommission:
- 5. Februar 2025
- 2. April 2025
- 4. Juni 2025
- 6. August 2025
- 12. November 2025
Name |
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Kulturförderung |
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Kulturabteilung | 033 225 83 95 | kultur@thun.ch |
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