Kulturförderbeiträge

Die Stadt Thun fördert Kulturschaffende, Kulturveranstaltende sowie Kulturinstitutionen mit Projekt- und Werkbeiträgen in den Sparten Musik, Literatur, darstellende und bildende Kunst, Tanz und Performance, Design, Jugendkultur sowie bei spartenübergreifenden Vorhaben.

Formelles

Die Kulturabteilung passt für Gesuche um Kulturförderbeiträge per 1. Januar 2025 die Eingabefristen an. Bis 31. Dezember 2024 mussten Gesuche aller Sparten spätestens vier Monate vor dem Anlass, der Veröffentlichung oder dem Beginn des Projektes in der Kulturabteilung eingehen (bei Tonträgerproduktionen sowie Publikationen galt eine Frist von zwei Monaten). Neu gilt für alle Projektgesuche eine Frist von drei Monaten. Gesuche aller Sparten inkl. Projekte für Schülerinnen und Schülern müssen also spätestens drei Monate vor dem Anlass, der Veröffentlichung oder dem Beginn des Projektes in der Kulturabteilung eingehen. Für Tonträgerproduktionen sowie Publikationen gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2025.

Per 24. März 2025 ist der überarbeitete und vereinfachte Online-Dienst für die Eingabe von Kulturfördergesuchen live. Für Beiträge an Projekte aller Sparten gibt es neu nur noch ein Formular (ausser: Beitrag an Projekt für Schülerinnen und Schüler).

Was sind die Änderungen: 

  • Gesuche für Projekte aller Art aus den Sparten Musik, Literatur, darstellende und bildende Kunst, Tanz und Performance, spartenübergreifenden Vorhaben und Design nutzen denselben Online-Dienst.
  • Die Kultursparte wird neu mittels Drop-Down Menu im Formular ausgewählt.
  • Neu muss ein separates Dokument mit Budget und Finanzierungsplan hochgeladen werden. Bei Bedarf stellt die Kulturabteilung ein Vorlage-Budget zur Verfügung kultur@thun.ch.
  • Die formalen Kriterien sowie die Erklärungen zu den einzureichenden Unterlagen sind jeweils am Seitenanfang aufgeführt. 

Vorgehen

Gesuche sind via Online-Dienst einzureichen (siehe unten). Die Eingabe bei der Stadt Thun muss zum gleichen Zeitpunkt erfolgen wie bei anderen Förderinstanzen. Weitere Gemeinden, zu denen das Projekt einen Bezug aufweist, sollen ebenfalls angefragt werden. Zwingend müssen Kulturschaffende zudem ein gleichlautendes Gesuch beim Amt für Kultur des Kantons Bern einreichen (maximale Höhe entspricht dem Total aller Gesucheingaben bei den Gemeinden des Kantons Bern).

Voraussetzungen

Gesuche stellen können:

  • Professionelle Kulturschaffende, Gruppen, Kollektive, die in Thun leben, arbeiten oder massgeblich in der Thuner Kulturszene aktiv sind sowie Organisationen, Institutionen, Vereine und Veranstaltende, die den Standort/Sitz in Thun haben.
  • Projekte mit professionellem Standard, die in Thun und/oder mit massgeblicher Beteiligung von Thuner Kulturschaffenden stattfinden oder die einen ausreichenden Bezug zu Thun haben.
  • Laiengruppen (Theater, Ensembles, Chöre) mit Sitz in Thun und/oder massgeblicher Beteiligung von Thuner Kulturschaffenden für Projekte unter professioneller Leitung und/oder mit Beteiligung professioneller Kulturschaffender.

Formale Beurteilungskriterien

Eingereichte Gesuche prüft die Kulturabteilung auf folgende formale Kriterien:

  • Fristgerechte Gesuchseingabe (drei Monate vor Durchführung/Veröffentlichung)
  • Klarer personeller, geografischer oder thematischer Bezug zur Stadt Thun / zu den Regionsgemeinden Thun (i.d.R. Wohngemeinde, Standortgemeinde, Durchführungsgemeinde).
  • Vollständige Unterlagen:
    • Ausgefülltes Gesuchformular der Stadt Thun
    • Projektbeschrieb inkl. Zeitplan, Motivation, Zielsetzung, Öffentlichkeitsarbeit
    • Kurzbiographien der beteiligten Kulturschaffenden
    • Kurze Dokumentation über das bisherige Schaffen
    • Budget mit Finanzierungsplan  
    • Gesuche bei weiteren Gemeinden und dem Amt für Kultur des Kantons Bern

Qualitative Beurteilungskriterien

Nach erfolgreicher Prüfung durch die Kulturabteilung nimmt die zuständige Kommission die fachliche und künstlerische Beurteilung der Gesuche vor. Die Kommission stützt sich dabei auf folgende Qualitätskriterien: Relevanz, Resonanz, innere Stimmigkeit, innovativer Ansatz oder gekonnter Umgang mit der Tradition sowie künstlerische Anerkennung in Fachkreisen, bei Publikum und Medien.

Entscheid

Die Gesuchstellenden werden jeweils drei bis vier Wochen nach der Kommissionssitzung schriftlich über den Entscheid informiert. Die Unterstützungsentscheide der Gemeinden müssen die Gesuchstellenden dem Amt für Kultur des Kantons Bern mitteilen.

Die finanzielle Unterstützung gewährt die Stadt Thun nur, wenn das Projekt zustande kommt. Die Kulturförderbeiträge werden nach Abschluss des Projekts und nach Eingang der auf dem Eröffnungsbrief angeführten Abschlussunterlagen ausbezahlt.

Die Unterstützung durch die Stadt Thun muss sichtbar gemacht werden. Verwenden Sie dafür das offizielle Logo der Stadt Thun.

Kommissionen

Beiträge an Kulturprojekte aller Sparten

Die Kulturabteilung der Stadt Thun prüft Kulturfördergesuche aller Sparten. Für Beiträge an Projekte für Schülerinnen und Schüler bitte nächstes Formular verwenden.  Gesuche um Kultur…

Die Kulturabteilung der Stadt Thun prüft Kulturfördergesuche aller Sparten. Für Beiträge an Projekte für Schülerinnen und Schüler bitte nächstes Formular verwenden. 

Gesuche um Kulturförderbeiträge aller Sparten müssen spätestens drei Monate vor der Durchführung, dem Anlass oder der Veröffentlichung des Projektes bei der Kulturabteilung eingehen. Rückwirkende Unterstützung wird nicht gewährt. Untenstehend finden Sie die Eingabetermine der Kommissionen:

Musikkommission

  • 5. Februar 2025
  • 2. April 2025
  • 4. Juni 2025
  • 6. August 2025
  • 12. November 2025

Kommission für Literatur, Film und darstellende Kunst

  • 4. Februar 2025
  • 20. Mai 2025
  • 12. August 2025
  • 4. November 2025

Kommission für bildende Kunst

  • 10. Februar 2025
  • 22. Mai 2025
  • 28. Juli 2025
  • 9. Oktober 2025 

Auf Kulturförderbeiträge besteht kein Rechtsanspruch, jeder Entscheid wird ohne Präjudiz gefällt.

Beiträge an Kulturprojekte für Schülerinnen und Schüler

Unterstützt werden kulturelle Projekte von Schulen, Klassen oder Jugendgruppen aus der Stadt Thun, in denen Schülerinnen und Schüler aktiv mitwirken. Auch kulturelle Aufführungen, die vo…

Unterstützt werden kulturelle Projekte von Schulen, Klassen oder Jugendgruppen aus der Stadt Thun, in denen Schülerinnen und Schüler aktiv mitwirken. Auch kulturelle Aufführungen, die vorwiegend von Schülerinnen und Schülern aus Thun oder den Regionsgemeinden besuchen, werden gefördert. Per 1. Januar 2025 müssen Gesuche spätestens drei Monate vor dem Anlass, der Veröffentlichung oder dem Beginn des Projektes in der Kulturabteilung eingehen. Rückwirkende Unterstützung wird nicht gewährt.

  • Für Projekte in den Bereichen Theater, Musical, Tanz, Literatur und Film gelten die Eingabetermine der Kommission für Literatur, Film und darstellende Kunst:
    • 4. Februar 2025
    • 20. Mai 2025
    • 12. August 2025
    • 4. November 2025
  • Für Musikprojekte gelten die Eingabetermine der Musikkommission:
    • 5. Februar 2025
    • 2. April 2025
    • 4. Juni 2025
    • 6. August 2025
    • 12. November 2025