Veranstaltungen: Bewilligung

Veranstaltungen im öffentlichen Raum benötigen eine Bewilligung. Erste Anlaufstelle ist das Büro für Veranstaltungen der Stadt Thun. Es berät Veranstaltende, übernimmt sämtliche Koordinationsaufgaben in Bezug auf das Gesuch und erteilt sofern möglich die städtische Bewilligung.

Veranstaltungen: Gesuch (Grundsatz- und Detailgesuch)

Planen Sie einen Anlass auf öffentlichem Grund, sind die wichtigsten Eckdaten dem Büro für Veranstaltungen jeweils bis spätestens 31. Oktober des Vorjahres mitzuteilen – insbesondere dan…

Planen Sie einen Anlass auf öffentlichem Grund, sind die wichtigsten Eckdaten dem Büro für Veranstaltungen jeweils bis spätestens 31. Oktober des Vorjahres mitzuteilen – insbesondere dann, wenn finanzielle Unterstützung beantragt wird.

Wird der Veranstaltung im Grundsatz zugestimmt, erhalten Sie bis Ende Dezember eine schriftliche Bestätigung.

Das Büro für Veranstaltungen benötigt dann bis spätestens zwei Monate vor Durchführungsdatum das Detailgesuch. Hierfür können Sie das gleiche, bei Ihnen lokal abgespeicherte Formular um die gefragten Informationen ergänzen. 

Gerne können Sie sich für Vorabklärungen oder Fragen beim Büro für Veranstaltungen melden:

Telefon 033 225 85 26
polizeiinspektorat@thun.ch

Veranstaltungen: Hinweise und Tipps

Für Ihre Veranstaltung in Thun sind verschiedene Punkte zu berücksichtigen. Auf dem untenstehenden Merkblatt erhalten Sie viele nützliche Tipps wie zum Beispiel zur Miete von Material od…

Für Ihre Veranstaltung in Thun sind verschiedene Punkte zu berücksichtigen. Auf dem untenstehenden Merkblatt erhalten Sie viele nützliche Tipps wie zum Beispiel zur Miete von Material oder zu einem möglichen Zustupf aus dem Generationentopf. Zudem sind die wichtigsten Kontakte und Links geführt. 

Bei Fragen dürfen Sie gerne mit dem Büro für Veranstaltungen Kontakt aufnehmen:

033 225 85 26
polizeiinspektorat@thun.ch

Veranstaltungen: Demonstrationen und Kundgebungen

Für die Durchführung einer Demonstration oder Kundgebung benötigen Sie eine Bewilligung. Diese kann mittels diesem Gesuch beim Polizeiinspektorat beantragt werden. Die Demonstration oder…
Für die Durchführung einer Demonstration oder Kundgebung benötigen Sie eine Bewilligung. Diese kann mittels diesem Gesuch beim Polizeiinspektorat beantragt werden. Die Demonstration oder Kundgebung gilt erst als bewilligt, wenn eine unterschriebene Bewilligung vorliegt.