Gemeinderat definiert Kriterien für einen Verkehrsversuch «Aufhebung Einbahnverkehr»

7. Juli 2022
Der Gemeinderat ist bereit, die Aufhebung des Einbahnverkehrs in der Thuner Innenstadt im Rahmen eines Verkehrsversuches zu prüfen. Voraussetzung ist aber, dass ein breiter politischer Konsens über die Rahmenbedingungen und Kriterien vorliegt. Der Gemeinderat hat diese Kriterien definiert und die Nachbargemeinden eingeladen, sich dazu zu äussern.
Der Kanton hat am Dienstag die Resultate der Erfolgskontrolle zu den verkehrlichen Sofortmassnahmen am rechten Thunerseeufer bekannt gegeben (vgl. gemeinsame Medienmitteilung Kanton Bern und Stadt Thun vom 5. Juli 2022). Die Resultate zeigen, dass die Massnahmen wirken, die quantitativen Ziele jedoch knapp nicht erreicht worden sind. Der Gemeinderat gab bereits im Februar 2022 öffentlich bekannt, dass er bereit sei, das Einbahnregime in der Thuner Innenstadt versuchsweise für maximal sechs Monate aufzuheben, wenn die Resultate der Erfolgskontrolle nicht zufriedenstellend ausfallen (vgl. Medienmitteilung vom 15. Februar 2022). Ein solcher Versuch kommt aber nur in Frage, wenn ein breiter politischer Konsens über die Rahmenbedingungen und Kriterien vorliegt. Die Verkehrsmassnahme müsste zudem beschwerdefähig publiziert werden. Ausserdem müsste der Berntorkreisel, der bei einer Aufhebung des Einbahnregimes Mehrverkehr aus der Unteren Hauptgasse aufzunehmen hat, baulich angepasst werden. Für die Finanzierung dieser Kosten müsste noch eine Lösung gefunden werden.

Erfolgskriterien: Reisezeit Bächimatte – Lauitor soll kürzer werden
Aus Sicht des Thuner Gemeinderats wäre die versuchsweise Aufhebung des Einbahnverkehrs dann erfolgreich, wenn die mittlere Reisezeit auf der Hofstettenstrasse zwischen 15 und 18 Uhr an Werktagen im Abschnitt Bächimatte bis Lauitor maximal 150 Sekunden beträgt. Auf dem gleichen Abschnitt dürfte die Reisezeit nur für maximal zwei Prozent aller Motorfahrzeuge mehr als 300 Sekunden betragen. Damit würde die Reisezeit wieder dem Stand vor Einführung des Einbahnregimes entsprechen.

Misserfolgskriterien: maximal 10 Prozent Mehrverkehr, keine neuen Staus
Nicht erfolgreich wäre die versuchsweise Aufhebung des Einbahnverkehrs, wenn

• der Mehrverkehr in der Innenstadt mehr als 10 Prozent beträgt;
• wenn neue Verspätungen auf anderen Buslinien als den Linien 21 und 25 auftreten;
• wenn neue Stausituationen auf der Aarestrasse / Steffisburgstrasse entstehen;
• wenn die Querungszeit für Fussgängerinnen und Fussgänger auf den aarequerenden Innenstadtachsen um mehr als 25 Prozent zunimmt.

Legen Blaulichtorganisationen ihr Veto ein oder kommt es auf anderen Buslinien als den Linien 21 und 25 der STI zu Kursausfällen, nehmen der Gemeinderat der Stadt Thun und der Kanton Bern (Oberingenieurkreis I) ihre Kompetenz in Anspruch, den Versuch ohne Rücksprache mit Dritten abzubrechen.

An seiner Sitzung vom 6. Juli 2022 hat der Gemeinderat diese bereits im Februar definierten Erfolgs- und Misserfolgskriterien bestätigt. Gleichzeitig hat er die Gemeinden Sigriswil, Oberhofen, Hilterfingen und Steffisburg eingeladen, sich zu diesen Kriterien und zur Frage der Kostenbeteiligung zu äussern.
Zudem hat der Gemeinderat das Tiefbauamt beauftragt, die Empfehlung des Verkehrsforums in Bezug auf den Lauitorkreisel zu prüfen.