Zufahrtsbewilligung Innenstadt
Wer ausserhalb der erlaubten Zeiten (Montag bis Freitag, 5 bis 12 Uhr und 13 bis 18.30 Uhr, Samstag und Sonntag, 5 bis 12 Uhr) für den Güterumschlag oder das Bringen und Abholen gehbehinderter Personen in die Fussgängerzone der Innenstadt fahren will, braucht eine Zufahrtsbewilligung (pro Kontrollschild).
Sie können die Zufahrtsbewilligung online anfordern. Das Tiefbauamt der Stadt Thun wird Ihren Antrag anschliessend prüfen. Sind alle Angaben korrekt und Sie für diese Bewilligung berechtigt, erhalten Sie den Link zur Bezahlung der Bewilligung zu. Nach der Bezahlung via Twint oder Kreditkarte ist Ihre Bewilligung im System gespeichert und gültig. Sie erhalten keine Karte in Papierform.
Kontakt
Tiefbauamt Stadt Thun
Verkehrstechnik
Industriestrasse 2
3602 Thun
033 225 83 37
tiefbauamt@thun.ch
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Merkblatt Fussgängerzone (PDF, 202.1 kB) | Download | 0 | Merkblatt Fussgängerzone |