Handwerkerparkkarte

Regelungen für Zufahrten und das Parkieren für Handwerker in der Thuner Innenstadt

Grundsätzlich gelten für Zufahrten und den Warenumschlag in die Innenstadt folgende Regelungen:

Fussgänger- und Begegnungszone Innenstadt
Merkblatt zur Fussgängerzone

Um den Durchfahrtsverkehr in der Fussgängerzone der Thuner Innenstadt und das Blockieren der knappen Flächen so gering wie möglich zu halten, werden für Handwerker folgende Möglichkeiten geboten.

1. Parkbewilligungen für Fahrzeuge mit integrierter Werkstatt und/oder Ersatzteillager:

Werden im Bereich der Fussgänger- und Begegnungszone der Thuner Innenstadt Arbeiten ausgeführt, die den wiederholten Zugang zum Fahrzeug bedingen, können Betriebe für die auf ihren Namen eingelösten Fahrzeuge Handwerkerparkkarten beantragen. 

Folgend finden Sie die Direktlinks zu den unterschiedlichen Handwerkerparkkarten:
Handwerkerparkkarte ganzer Tag
Handwerkerparkkarte Vormittag
Handwerkerparkkarte Nachmittag

Nach der Bezahlung via Twint oder Kreditkarte ist die Bewilligung im System gespeichert und gültig. Sie erhalten keine Karte im Papierform.

Sonderbedingungen (welche bei einer Bestellung akzeptiert werden müssen):

  • Handwerkerparkkarten können nur für Fahrzeuge mit integrierter Werkstatt / Ersatzteillager (Nachweis muss durch Gesuchsteller erbracht werden) und konkreter Kontrollschildangabe bezogen werden.
  • Handwerksbetriebe erhalten für die auf ihren Namen eingelöste Fahrzeuge eine Parkbewilligung, solange Arbeiten ausgeführt werden, welche den wiederholten Zugang zum Fahrzeug bedingen.
  • Fahrzeuge, die nicht zwingend für Arbeiten vor Ort verwendet werden und über keine Parkbewilligung verfügen, müssen nach dem Güterumschlag auf öffentlichen Parkfeldern oder in Parkhäusern abgestellt und die ordentliche Parkgebühr bezahlt werden (siehe dazu auch nachfolgende Infos zum Pilotbetrieb).
  • Die Bewilligung enthebt nicht von der Pflicht, zeitlich beschränkte Verfügungen von Verkehrsmassnahmen (z.B. Parkverbote wegen Baustellen, Märkten usw.) zu beachten, Zufahrts- bzw. Sperrzeiten einzuhalten und besonders polizeilichen Anordnungen Folge zu leisten.
  • An Markttagen werden im Bereich der Marktstände keine Handwerksfahrzeuge toleriert.
  • Rechte Dritter sind zu wahren.
  • Ein Missbrauch wird gebüsst.

Geltungsbereich

Die Handwerkerparkkarten berechtigen, die Fahrzeuge in der Fussgänger- und Begegnungszone Innenstadt abzustellen.

Preise

Halbtageskarten (bis 12 Uhr oder ab 13 Uhr): 5 Franken
Tageskarten: 10 Franken

Die Bewilligung kann pro Bestellung für maximal drei aufeinanderfolgende Tage gelöst werden.

2. Pilotbetrieb zum Parkieren von Fahrzeugen ohne integrierte Werkstatt und/oder Ersatzteillager

Handwerkerfahrzeuge, welche vorher genannte Kriterien nicht erfüllen, dürfen nicht in der Begegnungs- und Fussgängerzone abgestellt werden. Im Rahmen eines Pilotprojektes können diese Fahrzeuge in einem Parkhaus der Parkhaus Thun AG kostenlos parkiert werden. Bitte beachten Sie, dass die Kostenübernahme nur möglich ist, wenn die ausgeführten Handwerksarbeiten in der Begegnungs- und Fussgängerzone erfolgt sind.

Vorgehen:

Falls ein vorgängiger Warenumschlag in der Fussgängerzone nötig ist, kann dieser im Rahmen der geltenden Regelungen erfolgen. Anschliessend wird das Handwerkerfahrzeug in einem Parkhaus der Parkhaus Thun AG abgestellt. Das bei der Einfahrt ins Parkhaus bezogene Ticket kann nach Beendigung der Arbeiten entweder beim Kundendienst des Warenhaus Loeb oder bei der Tankstelle Grabengut entwertet werden. Verbunden mit der Ticket-Entwertung ist ein Eintrag auf einer Liste, welche dort aufliegt.

Die Auswertung des Pilotbetriebs ist im Laufe des 4. Quartal 2025 geplant. Danach wird über die Weiterführung definitiv entschieden.

Weitere Infos zum motorisierten Verkehr finden Sie hier:
Stadt Thun - Motorisierter Verkehr