Handwerkerparkkarte

Werden im Bereich der Fussgänger- und Begegnungszone der Thuner Innenstadt Arbeiten ausgeführt, die den wiederholten Zugang zum Fahrzeug bedingen, können Betriebe für die auf ihren Namen eingelösten Fahrzeuge Handwerkerparkkarten beantragen

Folgend finden Sie die Direktlinks zu den unterschiedlichen Handwerkerparkkarten:
Handwerkerparkkarte ganzer Tag
Handwerkerparkkarte Vormittag
Handwerkerparkkarte Nachmittag

Nach der Bezahlung via Twint oder Kreditkarte ist die Bewilligung im System gespeichert und gültig. Sie erhalten keine Karte im Papierform.

Sonderbedingungen

  • Handwerkerparkkarten können nur für Fahrzeuge mit integrierter Werkstatt / Ersatzteillager (Nachweis muss durch Gesuchsteller erbracht werden) und konkreter Kontrollschildangabe bezogen werden.
  • Handwerksbetriebe erhalten für die auf ihren Namen eingelöste Fahrzeuge eine Parkbewilligung, solange Arbeiten ausgeführt werden, welche den wiederholten Zugang zum Fahrzeug bedingen.
  • Fahrzeuge, die nicht zwingend für Arbeiten vor Ort verwendet werden, müssen nach dem Güterumschlag auf öffentlichen Parkfeldern oder in Parkhäusern abgestellt und die ordentliche Parkgebühr bezahlt werden. Im Rahmen eines Pilotbetriebs werden auch Ticket-Entwertungsgeräte beim Kundendienst des Warenhaus Loeb oder bei der Tankstelle Grabengut angeboten, damit ist eine kostenlose Ausfahrt aus dem Parkhaus möglich.
  • Die Bewilligung enthebt nicht von der Pflicht, zeitlich beschränkte Verfügungen von Verkehrsmassnahmen (z.B. Parkverbote wegen Baustellen, Märkten usw.) zu beachten, Zufahrts- bzw. Sperrzeiten einzuhalten und besonders polizeilichen Anordnungen Folge zu leisten.
  • An Markttagen werden im Bereich der Marktstände keine Handwerksfahrzeuge toleriert.
  • Rechte Dritter sind zu wahren.
  • Ein Missbrauch wird gebüsst.

Geltungsbereich

Die Handwerkerparkkarten berechtigen, die Fahrzeuge in der Fussgänger- und Begegnungszone Innenstadt abzustellen.

Preise

Halbtageskarten (bis 12 Uhr oder ab 13 Uhr): 5 Franken
Tageskarten: 10 Franken

Die Bewilligung kann pro Bestellung für maximal drei aufeinanderfolgende Tage gelöst werden.