Überzeitbewilligungen

Gastgewerbebetriebe dürfen grundsätzlich bis 0.30 Uhr geöffnet sein. Längere Öffnungszeiten lassen sich maximal bis 03.30 Uhr beantragen. Pro Jahr können Gastgewerbebetreibende 24 Verlängerungen für frei wählbare Anlässe beim Regierungsstatthalteramt Thun beziehen. Die entsprechende Gebühr ist im Voraus zu bezahlen. Die Überzeitbewilligungen verfallen jeweils per 31. Dezember. Einzelüberzeitbewilligungen sind nicht auf einen anderen Betrieb übertragbar.

Spätestens zum ordentlichen Wirtschaftsschluss muss das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular beim Buffet aufliegen. Anderntags ist die ausgefüllte Bewilligung ohne Verzug dem Regierungsstatthalteramt Thun zuzustellen.

Eine generelle Überzeitbewilligung oder die Erweiterung einer generellen Überzeit wird im Baubewilligungsverfahren behandelt. Baugesuche sind über die digitale Plattform eBau des Kantons Bern einzureichen.