Gastgewerbliche Einzelbewilligung

Sie möchten eine Veranstaltung oder Degustation organisieren und benötigen dafür eine gastgewerbliche Einzelbewilligung? Einzureichen ist das Gesuch beim Polizeiinspektorat der Stadt Thun, das den Antrag vorgängig prüft und der Bewilligungsbehörde, dem Regierungsstatthalteramt, weiterleitet. Das Gesuchformular steht auf der Webseite des Kantons Bern zur Verfügung. Es muss mit allen Unterschriften und Beilagen spätestens 20 Tage vor dem Anlass per E-Mail oder Post dem Polizeiinspektorat eingereicht werden. Ausnahmen: Bei Anlässen mit über 500 Personen ist das Formular 60 Tage vorher einzureichen, bei Veranstaltungen im Wald 90 Tage vorher.

Informationen zum Jugendschutz finden Sie hier.