Jugendaktivitäten: Fördergesuch

Der Stadt Thun steht jährlich ein Budget von 25'000 Franken zur Förderung von Jugendaktivitäten in den Bereichen Kultur und Freizeit zur Verfügung.

Beitragsberechtigt sind Organisationen und Einzelpersonen, die im Kultur- und Freizeitbereich politisch und konfessionell neutrale Arbeit für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 20. Altersjahr leisten. Zudem dürfen sie für diese Arbeit nicht bereits andere Beiträge der Stadt Thun erhalten. Gesuche für Beiträge sind jeweils bis zum 30. April oder bis zum 30. September an das Amt für Bildung und Sport der Stadt Thun zu senden.

Grundlage für diese Unterstützungsbeiträge ist die Ständige Weisung über die Förderung von Aktivitäten für die Jugend.

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