Die Überbauungsordnung «Bostudenzelg Bläuerstrasse» liegt öffentlich auf
In der Bostudenzelg, im südöstlichen Teil des Neufeldquartiers, soll ein attraktives, zukunftsgerichtetes Wohnquartier mit einem grosszügigen Park entstehen. Das Areal an der Bubenberg- bzw. Bläuerstrasse umfasst ca. 45'000 m² und ist rund zur Hälfte in städtischem Eigentum und zur Hälfte im Eigentum der Bernischen Pensionskasse (BPK) und der Frutiger AG. Gemeinsam plant die Eigentümerschaft rund 600 Wohnungen sowie gemeinschaftliche und gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss. Mit dem Vorhaben kann die Stadt dringend benötigten Wohnraum schaffen und gleichzeitig wichtige Ziele der städtischen Wohnstrategie umsetzen.
Die Überbauungsordnung stiess im Rahmen der Mitwirkung mehrheitlich auf Zustimmung. Die Entwicklung des neuen Quartierteils wird als Chance betrachtet. Auch der Kanton Bern hat die Planung positiv vorgeprüft. Im nächsten Schritt folgt vom 22. November bis 23. Dezember die öffentliche Planauflage (vgl. unten).
Im Sommer 2023 wurde die Doppelinitiative für bezahlbare Wohnungen eingereicht («Bostudenzelg-Initiative» und «Thuner Wohn-Initiative»). Nach intensiven und konstruktiven Verhandlungen einigten sich das Initiativkomitee und die Stadt Thun. Der Anteil gemeinnütziger Wohnungen auf dem Gelände «Bostudenzelg Bläuerstrasse» wurde von 75 auf 80 Prozent erhöht und in der Überbauungsordnung entsprechend verankert, worauf die «Bostudenzelg-Initiative» zurückgezogen wurde.
Für die «Thuner Wohn-Initiative» konnte als Kompromiss ein Gegenvorschlag formuliert werden: Ziel ist es, bis 2045 mindestens 1'000 zusätzliche preisgünstige Wohnungen zu bauen oder zu planen. Der Gegenvorschlag wurde vom Thuner Stadtrat einstimmig angenommen, worauf das Initiativkomitee die „Thuner Wohn-Initiative“ zurückzog. Die Realisierung von 80 Prozent gemeinnütziger Wohnungen im Rahmen der Arealentwicklung Bostudenzelg Bläuerstrasse leistet somit einen wichtigen Beitrag, um das Ziel des Gegenvorschlags zu erreichen.
Start der Realisierung frühstens im Jahr 2026
Thuner Stadtrat über die Überbauungsordnung. Der Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum. Sofern keine Verzögerungen auftreten, liegt Anfang 2026 die rechtsgültige Planung vor. Die Realisierung der Überbauung ist in Etappen geplant. Nach der Baubewilligung für die erste Etappe erfolgt die Ausführungsplanung. Ein Baustart wird frühestens im Jahr 2026 erfolgen. Parallel zur öffentlichen Auflage bereitet die Stadt Thun die Vergabe der Baurechte auf städtischem Boden vor. Die Auswahl der gemeinnützigen Planungspartnerinnen und -partner ist im Sommer 2025 zu erwarten.
Öffentliche Planauflage
Die Unterlagen der Überbauungsordnung «Bostudenzelg Bläuerstrasse» liegen vom 22. November bis 23. Dezember 2024 öffentlich auf. Sie sind einsehbar von Montag bis Freitag, 8 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr (Freitag bis 16 Uhr) im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3600 Thun oder im Internet unter www.thun.ch/auflage.