Gemeinderat beschliesst Pilotversuch zur Attraktivierung der Innenstadt und Massnahmen für den Wirtschaftsverkehr

17. September 2024
Der Durchfahrtsverkehr in der Fussgängerzone Thuner Innenstadt hat zugenommen. Dies soll sich mit einfachen Massnahmen ändern, die ab dem 1. Januar 2025 umgesetzt werden. Während der Dauer eines Jahres werden Erfahrungs­werte ge­sammelt.

Im Herbst 2023 wurde ein Workshop zum Thema smarte Güterlogistik durchgeführt, organisiert durch Smart Regio Thunersee und die Stadt Thun. Die Ergebnisse des Workshops wurden in der Folge dem Gemeinderat vorgestellt. Eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern von THUNcity, der Gafner AG, des Stadtrats und der Stadt Thun hat daraufhin die Ergebnisse weiterbearbeitet mit dem Ziel, die Qualität der Thuner Fussgängerzone zu verbessern. Ihre lancierten Vorschläge, wie der Ver­kehr in der Thuner Innenstadt reduziert werden kann, wurden vom Gemeinderat abgesegnet. Ab dem 1. Januar 2025 sollen mehrere Massnahmen versuchsweise umgesetzt werden.

Limitierung 28 Tonnen

Bislang war es als Zubringer erlaubt, mit einem Lastwagen über 28 Tonnen von der Schwäbisgasse in die Gerberngasse zu fahren. Neu wird eine Limitierung beim Eingang der Gerberngasse ausgeschildert.

Parkplätze für Handwerkerinnen und Handwerker

Fahrzeuge von Handwerkerinnen und Handwerkern stehen oft den ganzen Tag in der Innenstadt. Um dies zu verhindern, werden neu Ticket-Entwertungsgeräte beim Kundendienst des Warenhaus Loeb und bei der Tankstelle Grabengut eingerichtet. So können Handwerksleute ihr Fahrzeug kostenlos in den umliegenden Park­häusern abstellen. Die Ticketkosten werden durch die Stadt Thun übernommen.

Verkürzung Mittagsruhe Handwerksleute

Die Mittagsruhe für Handwerkerinnen und Handwerker wird um eine Stunde verkürzt, da die bisherige zweistündige Mittagspause nicht praktikabel ist. Neu wird in Anpassung an das Ortspolizeireglement die Zufahrt bereits um 13.00 Uhr gestattet sein.

Warenumschlagszonen im Bälliz

Lieferfahrzeuge sollen in Zukunft eine Ausweichmöglichkeit im Bälliz erhalten, so dass ein Vor­beikommen oder Gegenverkehr möglich wird. So soll insbesondere Stau vermieden werden. Die Strassenbeleuchtung vor dem Warenhaus Loeb wird entfernt und eine entsprechende Kennzeich­nung für die Warenanlieferung soll künftig ein Ausweichen ermöglichen.

Um aussagekräftige Resultate zu erhalten, werden die Massnahmen versuchsweise während der Dauer eines Jahres durchgeführt.

Bälliz von oben
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