Neue Fuss- und Veloverbindung Bahnhof – Schwäbis: Gutachten der ENHK liegt vor

20. August 2024
Mit einer Brücke über die Allmendstrasse und einer über die Aare soll eine Lücke im übergeordneten Fuss- und Veloverkehrsnetz zwischen dem Bahnhof Thun und Steffisburg geschlossen werden. Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) wurde im Rahmen einer Voranfrage zur Stellungnahme eingeladen. Gemäss dem nun vorliegenden Gutachten ist je eine Brücke über die Allmendstrasse und über die Aare unterhalb des Stauwehrs aus Sicht der ENHK möglich. Die von der Stadt bevorzugte Variante oberhalb des Stauwehrs beurteilt die ENHK als nicht bewilligungsfähig.

Am 20. Juni hat die Stadt Thun in einer Medienmitteilung über die geplante Fuss- und Veloverbindung vom Bahnhof bis ins Schwäbis informiert. Anfang Juli hat der Stadtrat den Verpflichtungskredit für das qualitätssichernde Verfahren bewilligt. Teil des Vorhabens ist einerseits eine Fuss- und Velobrücke östlich der Eisenbahnbrücke über die Allmendstrasse. Andererseits wurde gemäss einer Machbarkeitsstudie eine Fuss- und Velobrücke über die Aare unmittelbar oberhalb des Stauwehrs zur Weiterbearbeitung empfohlen. Weil das Gebiet rund um das Aarebecken im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder (ISOS) liegt, wurde die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) im Rahmen einer Voranfrage zur Stellungnahme eingeladen. Dieses Gutachten liegt nun vor.

Aarequerung würde Ortsbild beeinträchtigen

Die ENHK würdigt in ihrer Stellungnahme das Vorgehen der Stadt mittels Machbarkeitsstudie und bestätigt in ihrem Schreiben, dass der vorgeschlagene Brückenstandort über die Allmendstrasse zu keiner Beeinträchtigung des Ortsbildes führt und weiterverfolgt werden kann. Anders sieht es bei der Querung der Aare aus: Gemäss ENHK würde die bevorzugte Variante einer Querung zwischen Schwäbis und Wehrbrücke (Variante B, vgl. Grafik) wegen der Zäsur in der freien Wasserfläche voraussichtlich zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung führen. Damit ist die vom eingesetzten Fachgremium bevorzugte Variante nicht bewilligungsfähig. Eine Führung der Aarequerung unterhalb des Stauwehrs (Variante A) wurde von der ENHK hingegen als machbar eingestuft.

Varianten zwischen Schwäbis und Wehr werden evaluiert

Die Stellungnahme der ENHK stellt keinen Entscheid dar, sondern ein Gutachten. Aufgrund der negativen Einschätzung der ENHK ist jedoch ein Festhalten an dieser Variante vor dem Hintergrund der nachfolgenden Bewilligungsprozesse nicht zielführend. Für die weiteren Planungsschritte wird daher eine Aarequerung im Bereich der Varianten A1 oder A2 (vgl. Grafik) evaluiert.
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