Gemeinderat unterbreitet dem Parlament das revidierte Ortspolizeireglement
Das Ortspolizeireglement der Stadt Thun stammt aus dem Jahr 2002. Deshalb wurde es einer Totalrevision unterzogen. Mit der Revision passt die Stadt das Reglement übergeordnetem Recht und einer modernen Verwaltungsführung an. Zudem trägt das revidierte Reglement gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung, etwa in den Bereichen der Mittags- und Nachtruhe, des Bettelns und des Campierens. Bewährte Regelungen werden beibehalten. Im Sommer führte die Stadt eine Vernehmlassung bei politischen Parteien, der Kantonspolizei Bern, den Quartierleisten und verschiedenen Verwaltungsabteilungen der Stadt Thun durch. Die Aufnahme war grundsätzlich positiv, die meisten Änderungsvorschläge unbestritten. Zwei Schwerpunkte haben sich in der Vernehmlassung herauskristallisiert. Basierend auf den Rückmeldungen hat die Stadt gewisse Anpassungen vorgenommen. «Ich bin überzeugt, dass wir dem Stadtrat ein ausgewogenes und schlankes Reglement unterbreiten, das unser Zusammenleben in Thun in Ergänzung zur Polizeigesetzgebung von Bund und Kanton mit adäquaten Bestimmungen regelt», so Gemeinderat Peter Siegenthaler, Vorsteher Direktion Sicherheit und Soziales.
Unbestrittene Anpassungen
Das Kapitel zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung wird komplettiert mit der Bestimmung zur Prostitution und Sexarbeit (Art. 8) und einer neuen Bestimmung zum Betteln, die organisiertes, gewerbsmässiges Betteln verbietet (Art. 9). Einzelne Artikel wurden gestrichen, da sie in übergeordneter Gesetzgebung geregelt sind, z.B. im kantonalen Hundegesetz. Zudem hat die Stadt redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
Kompromiss bei den Nachtruhebestimmungen
Hinsichtlich der Nachtruhebestimmungen gingen die Ansichten in der Vernehmlassung auseinander. Während die einen die bisherige Dauer der Nachtruhe, von 22 bis 6 Uhr, beibehalten wollen, wünschen andere eine viel weitergehende Lockerung als die Stadt vorschlägt. Der Gemeinderat kommt daher zum Schluss, dass der Vernehmlassungsentwurf einen praktikablen und akzeptierbaren Weg darstellt. Neu soll die Nachtruhe ab 23 Uhr bis 6 Uhr gelten, statt wie bisher ab 22 Uhr. Im Perimeter der Innenstadt gilt zudem in den Nächten von Freitag auf Samstag sowie von Samstag auf Sonntag eine Nachtruhe von Mitternacht bis 6 Uhr.
In diesem Zusammenhang erhielt der Gemeinderat am 27. Oktober durch ein überwiesenes Postulat vom Stadtrat zusätzlich den Auftrag, die Ausweitung der mediterranen Nächte zu prüfen.
Kein generelles Verbot für das Übernachten in Campern und Wohnwagen
Kontrovers diskutiert wurde in der Vernehmlassung auch das Übernachten im Freien. Die Stadt hatte im Entwurf vorgeschlagen, das Übernachten in Wohnwagen auf öffentlichen Parkplätzen ganz zu verbieten, zumal der Campingboom mit einer Zunahme von Lärm, Abfall und Reklamationen von Anwohnenden einherging. Das Verbot ging vielen in der Vernehmlassung zu weit. Deshalb passte die Stadt den Entwurf an und gestattet das Übernachten in Campern auf öffentlichen Parkplätzen für eine Nacht, sofern kein Verbot signalisiert ist.
Politische Diskussion im Stadttrat vom 15. Dezember
Der Stadtrat befasst sich am 15. Dezember mit der Totalrevision des Ortspolizeireglements.
Name | |||
---|---|---|---|
Dokumentation Vernehmlassungseingaben (PDF, 14.12 MB) | Download | 0 | Dokumentation Vernehmlassungseingaben |
Erläuterungs- und Vernehmlassungsbericht (OPR) Totalrevisio (PDF, 245.6 kB) | Download | 1 | Erläuterungs- und Vernehmlassungsbericht (OPR) Totalrevisio |
Ortspolizeireglement der Stadt Thun vom 27. Juni 2002 (PDF, 527.9 kB) | Download | 2 | Ortspolizeireglement der Stadt Thun vom 27. Juni 2002 |
SRB Ortspolizeireglement (Totalrevision) (PDF, 154.38 kB) | Download | 3 | SRB Ortspolizeireglement (Totalrevision) |
Synopse Vernehmlassungsvorlage und Änderungen nach der Verne (PDF, 420.63 kB) | Download | 4 | Synopse Vernehmlassungsvorlage und Änderungen nach der Verne |