Jury Thuner Kulturförderpreis
Die Mitglieder werden gem. Verordnung über den "Heinrich und Martha Streuli-Fonds für die Kulturförderung" (SSG 423.15, Anhang, Buchstabe c) von der Kulturkommission für eine vierjährige Amtsdauer gewählt. Dem Gremium gehören mind. vier Fachpersonen an, welche die Sparten bildende Kunst, Film, darstellende Kunst und Literatur sowie Musik vertreten.
Personen
Name Vorname | Funktion | E-Mail-Adresse |
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