Stadtrat befindet über die Zonenplanänderung Siegenthalergut

19. Juni 2024
Im Siegenthalergut soll ein neuer Quartierteil mit einem öffentlichen Park entstehen. Nach einer mehrjährigen Planungsphase liegt die dafür nötige Zonenplanänderung vor. Im Juli befindet der Stadtrat darüber.

Das Siegenthalergut ist ein wichtiger Baustein in der Stadtentwicklung und ein Wohnstandort von kantonaler Bedeutung. Unter Einbezug von Fachleuten und Bevölkerung wurde in den letzten Jahren ein nachhaltiges, zukunftsorientiertes Plusenergie-Quartier geplant. Die Stadt Thun entwickelt das Gebiet gemeinsam mit der Frutiger AG und schafft dringend benötigten Wohnraum. Herzstück des neuen Quartierteils wird ein grosser öffentlicher Park. Am 4. Juli 2024 befindet der Stadtrat über die neue Zone mit Planungspflicht (ZPP), die den Rahmen für die künftige Entwicklung absteckt. «Die Vorlage ist sorgfältig austariert. Sie sichert die öffentlichen Interessen der Thuner Bevölkerung und stellt eine nachhaltige Entwicklung nach innen sicher», sagt Stadtpräsident Raphael Lanz.

Verschiedene Wohnformen, öffentlicher Park als Ort der Begegnung

Die Bestimmungen der neuen ZPP basieren auf dem Richtkonzept von 2019 und den Rückmeldungen aus der Mitwirkung. Die ZPP bietet die Chance, an gut erschlossener Lage einen neuen Quartierteil zu schaffen mit rund 600 bis 800 Wohnungen. Geplant ist ein breiter Mix mit ca. 180 – 240 gemeinnützigen Wohnungen sowie Miet- und Eigentumswohnungen in verschiedenen Preisklassen. Zudem sind Flächen für Dienstleistungen, ein Kindergarten und ein Quartierzentrum vorgesehen. Im Plusenergie-Quartier wird über das Jahr mehr Energie produziert als verbraucht. Die Stadt Thun definierte mit der Entwicklerin weitergehende Nachhaltigkeitsziele auf Basis des «Standards Nachhaltiges Bauen Schweiz» (SNBS). Der Gestaltung der Bauten und der Anbindung an das umgebende Gebiet wird grosse Beachtung geschenkt, ebenso den Frei- und Grünräumen. Die Mitwirkung und eine repräsentative Umfrage haben gezeigt, dass der geplante öffentliche Park einem Bedürfnis der Bevölkerung entspricht. Der Park soll zu einem Ort der Begegnung für das ganze Quartier werden. Der Freiraum prägt die ganze Entwicklung des Siegenthalerguts massgeblich. Für die Gestaltung des Aussenraums führten die Stadt und die Frutiger AG im letzten Jahr einen Studienauftrag nach SIA 143 durch, bei dem das Freiraumkonzept «Plus de jardins» als Sieger hervorging (vgl. Medienmitteilung vom 13.9.2023).

Bevölkerung kann mitgestalten

Der Einbezug der Thunerinnen und Thuner und insbesondere der Quartierbevölkerung nimmt in diesem Projekt eine zentrale Rolle ein. Nebst den formellen Mitwirkungsmöglichkeiten informierte die Stadt regelmässig über die Planung und ermöglichte der Bevölkerung, sich einzubringen. Die repräsentative Umfrage hat gezeigt, dass die Bevölkerung die Planung unterstützt. «Die differenzierten Rückmeldungen haben zur ausgewogenen Gesamtlösung beigetragen», betont Stadtpräsident Raphael Lanz. Im Rahmen der öffentlichen Planauflage gingen im Frühling sieben Einsprachen ein. Über diese wird das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) im weiteren Genehmigungsverfahrens befinden.

Stadtrat entscheidet über zwei weitere Punkte

Nebst der ZPP entscheidet der Stadtrat im Juli über zwei weitere Punkte im Zusammenhang mit dem Park. Damit die Stadt den öffentlichen Park dauerhaft in ihr Grundeigentum übernehmen kann, bereitete sie einen Landtausch vor. Das Grundstück im Bereich Martinspark wird vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen überführt. Diese Entwidmung der Parzelle liegt in Kompetenz des Stadtrats. Zusätzlich beantragt der Gemeinderat dem Stadtrat einen formellen Nachkredit von 200'000 Franken zum 2019 beschlossenen Bruttokredit, der auch private Beiträge beinhaltete. Für die Stadt entstehen durch den Nachkredit keine Mehrkosten. Diese werden vollständig durch die private Entwicklungspartnerin getragen und resultieren aus dem qualitätssichernden Verfahren des Studienauftrags zum Freiraum.

So geht es weiter

Die Zonenplanänderung unterliegt dem fakultativen Referendum und muss durch den Kanton genehmigt werden. Die ZPP ist die Basis für die weitere Entwicklung des Quartiers. Sie beinhaltet keine konkreten Projekte und ermöglicht noch nicht den Bau von Gebäuden. Finanzielle und organisatorische Punkte sind im städtebaulichen Vertrag geregelt, den die Stadt parallel zur ZPP ausgearbeitet hat. Aufbauend auf der genehmigten ZPP erstellt die Stadt in einem nächsten Schritt einen Masterplan als konkreteres Zielbild. Um die Planung umsetzen zu können, sind eine Überbauungsordnung und weitere Architektenwettbewerbe nötig. Der Einbezug der Bevölkerung und Interessegruppen (z.B. Quartier, Hohmad-Leist, Genossenschaften) ist weiterhin zentral, damit Bedürfnisse zu unterschiedlichen Themen einfliessen können. Ein Fokus wird auf der gemeinsamen Entwicklung des Quartierzentrums und der Zwischennutzung der Aussenräume liegen.

Siegenthalergut
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