An- und Abmeldung eines Hundes
Jeder Hund in der Stadt Thun muss beim städtischen Polizeiinspektorat an- und abgemeldet werden.
Hundehaltende sind verpflichtet sämtliche Mutationen wie z.B. den Halterwechsel, das Todesdatum oder Namensänderungen in der nationalen Datenbank Amicus zu melden. Diese Mutationen müssen Sie auch beim Polizeiinspektorat der Stadt Thun melden.
Weitere Informationen rund um das Thema Hundehaltung finden Sie hier.
Name |
---|
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Polizeiinspektorat | 033 225 84 98 | polizeiinspektorat@thun.ch |