Tiere
Die Haus- oder Nutztierhaltung ist mit verschiedenen Vorgaben und Aufgaben verbunden. Hier finden Sie Hinweise und Formulare rund um das Thema Tiere.
An- und Abmeldung eines Hundes
Jeder Hund in der Stadt Thun muss beim städtischen Polizeiinspektorat an- und abgemeldet werden.
Hundehaltende sind verpflichtet sämtliche Mutationen wie z.B. den Halterwechsel, das Todesdatum oder Namensänderungen in der nationalen Datenbank Amicus zu melden. Diese Mutationen müssen Sie auch beim Polizeiinspektorat der Stadt Thun melden.
Weitere Informationen rund um das Thema Hundehaltung finden Sie hier.
Tierkörpersammelstelle
Die Kadaversammelstelle Thun befindet sich an der Uttigenstrasse 144 im Lerchenfeld-Quartier.
Sie steht ausschliesslich den Thuner Einwohnerinnen und Einwohnern, den Tierärztinnen und Tierärzten sowie Amtspersonen der folgenden Anschlussgemeinden zur Verfügung: Amsoldingen, Eriz, Fahrni, Heiligenschwendi, Heimberg, Hilterfingen, Homberg, Horrenbach, Oberhofen, Oberlangenegg, Sigriswil, Steffisburg, Teuffenthal, Thierachern, Thun, Uebeschi, Uetendorf, Unterlangenegg und Uttigen.
Kadaver und tierische Abfälle (z.B. Fleischabfälle oder Felle) können nur mit Begleitschein abgegeben werden. Den Begleitschein erhalten Sie vor Ort. Tierische Abfälle kosten eine Gebühr.
Für Tiere, die auf dem Hof verendet sind oder Kadaver über 200 kg bietet die GZM Extraktionswerk AG einen Abholdienst: 032 387 47 87 oder 032 384 33 33 (Pikett).
Kontakt
Tierkörpersammelstelle
Uttigenstrasse 144
3600 Thun
033 221 06 62
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag
10.00 – 11.30 Uhr
Name |
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Hundehaltung |
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Polizeiinspektorat | 033 225 84 98 | polizeiinspektorat@thun.ch |