Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Sie möchten eine Veranstaltung oder Degustation organisieren und benötigen dafür eine gastgewerbliche Einzelbewilligung? Einzureichen ist das Gesuch beim Polizeiinspektorat der Stadt Thun, das den Antrag vorgängig prüft und der Bewilligungsbehörde, dem Regierungsstatthalteramt, weiterleitet. Das Gesuchsformular steht entweder digital über das BE-Login oder zum Download auf der Webseite der Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern zur Verfügung. Es muss vollständig ausgefüllt und mit allen Beilagen spätestens 20 Tage vor dem Anlass eingereicht werden. Ausnahmen: Bei Anlässen mit über 500 Personen ist das Formular 60 Tage vorher einzureichen, bei Veranstaltungen im Wald 90 Tage vorher.
Informationen zum Jugendschutz finden Sie hier.
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Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Polizeiinspektorat | 033 225 84 98 | polizeiinspektorat@thun.ch |