Betriebsbewilligung Handel mit alkoholischen Getränken
Wer in der Stadt Thun alkoholische Getränke verkaufen will, benötigt eine Betriebsbewilligung für den Handel mit alkoholischen Getränken. Einzureichen ist das Gesuch beim Polizeiinspektorat der Stadt Thun, das den Antrag vorgängig prüft und der Bewilligungsbehörde, dem Regierungsstatthalteramt, weiterleitet. Das Gesuchformular ist auf der Webseite des Kantons Bern verfügbar. Das Formular muss mit allen Unterschriften und Beilagen spätestens 30 Tage vor der Übernahme oder Eröffnung eines bestehenden Betriebs oder 90 Tage vor der Eröffnung eines neuen Betriebs beim Polizeiinspektorat eingereicht werden.
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Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Polizeiinspektorat | 033 225 84 98 | polizeiinspektorat@thun.ch |