Betriebsbewilligung Gastgewerbe
Wer in der Stadt Thun einen Gastgewerbebetrieb eröffnen oder übernehmen will, braucht eine Betriebsbewilligung des Kantons Bern. Einzureichen ist das Gesuch beim Polizeiinspektorat der Stadt Thun, das den Antrag vorgängig prüft und der Bewilligungsbehörde, dem Regierungsstatthalteramt, weiterleitet.
Die Person muss:
- prüfen, ob die erforderliche Baubewilligung vorliegt
- beim Polizeiinspektorat der Stadt Thun ein Gesuch einreichen mit allen erforderlichen Unterschriften und Beilagen
- einen originalen Strafregisterauszug vorweisen, der nicht älter als 3 Monate ist,
- handlungsfähig sein und Gewähr für die einwandfreie Führung des Betriebes bieten,
- nachweisen, dass er zivilrechtlich berechtigt ist, den Betrieb zu leiten,
- den ganzen Betrieb persönlich und in eigener Verantwortung leiten,
- über einen gastgewerblichen Fähigkeitsausweis oder eine andere anerkannte Ausbildung verfügen.
Das Gesuchformular steht auf der Webseite des Kantons Bern zur Verfügung. Das Formular muss per Post mit allen Unterschriften und Beilagen spätestens 30 Tage vor der Übernahme oder Eröffnung eines bestehenden Betriebs oder 90 Tage vor der Eröffnung eines neuen Betriebs beim Polizeiinspektorat eingereicht werden.
Name |
---|
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Polizeiinspektorat | 033 225 84 98 | polizeiinspektorat@thun.ch |