Ein-Bürgerung (Leichte Sprache)

Menschen aus anderen Ländern können Schweizer Bürger oder Bürgerin werden. Sie stellen einen Antrag bei ihrer Gemeinde oder ihrem Kanton.

Bedingungen

Sie müssen dafür Bedingungen erfüllen.
Sie müssen zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben.
Drei Jahre davon in den letzten fünf Jahren.
Wenn sie zwischen 8 und 18 Jahre alt waren, zählt jedes Jahr doppelt.
Aber sie müssen sechs Jahre wirklich in der Schweiz gewesen sein.

Ein Ehe-Paar muss gemeinsam den Antrag stellen.
Jeder muss die Regeln erfüllen.

In Thun gibt es eine extra Regel.
Die Menschen müssen dort die letzten zwei Jahre gewohnt haben.

Es gibt noch mehr Bedingungen:
Sie müssen sich an Kultur und Gesellschaft angepasst haben.
Sie brauchen eine Niederlassungs-Bewilligung.
Sie müssen Entscheidungen treffen können oder die Zustimmung der Eltern haben.
Sie dürfen nichts Schlechtes getan haben.
Sie müssen ihre Steuern bezahlt haben.
Sie müssen genug Geld haben.
Sie sollen für sich und ihre Familie sorgen.
Sie sollen keine Sozial-Hilfe bekommen haben.
Und wenn doch, müssen sie das Geld zurückgezahlt haben.
Sie müssen einen Sprach- und Ein-Bürgerungs-Test bestehen.
Wenn ein Eltern-Teil den Antrag stellt, müssen die Kinder auch geprüft werden.

 

Gesuch stellen

Die Antrags-Formulare gibt es bei den Einwohner-Diensten der Stadt Thun.
Die Menschen müssen einen Termin ausmachen.
Sie können anrufen auf die Telefon-Nummer: 033 225 82 49.

Die Ein-Bürgerung kostet eine Gebühr.
Die Gemeinde, der Kanton und dann später der Bund schicken eine Rechnung.

Wie lange das Ein-Bürgerungs-Verfahren dauert, ist unterschiedlich.
Es dauert meistens zwischen eineinhalb und drei Jahren.

Es gibt keine Garantie für die Annahme des Antrags.
Wenn alles gut geht, wird man Schweizer mit allen Rechten und Pflichten.
Männer im Militär-Alter können zum Militär eingezogen werden.

 

Kontakt

Man kann anrufen, wenn man Fragen hat.
Die Telefon-Nummer ist: 033 225 82 49.
Oder eine E-Mail schreiben: einwohnerdienste@thun.ch