Gewerbe

Wer ein Gewerbe betreibt, muss gewisse Vorgaben und Regeln beachten. Nur so ist ein faires Miteinander möglich. Die Stadt Thun behält den Überblick, prüft Gesuche in ihrem Zuständigkeitsbereich, erteilt Bewilligungen und kontrolliert, ob die Bestimmungen eingehalten sind.

Preisbekanntgabe

Gewerbetreibende müssen Preise so anschreiben, dass sie klar sind und die Kundschaft sie miteinander vergleichen kann. Irreführende Preisangaben sind verboten. Die Anschreibpflicht gilt im Verkauf genauso wie bei sämtlichen Dienstleistungen.

Weitere Informationen zur Preisbekanntgabe erhalten Sie über die Webseite des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO).

 

Bewilligungen Gastgewerbe

Viele Tätigkeiten im Gastgewerbe benötigen eine Bewilligung. Sämtliche Informationen und Gesuchformulare finden Sie hier.

 

Verkauf und Kauf von Feuerwerk

Der Verkauf pyrotechnischer Gegenstände ist gemäss Eidg. Sprengstoffgesetz und dazugehöriger Verordnung bewilligungspflichtig. Bei gewissen pyrotechnischen Gegenstände ist zudem nicht nur für den Verkauf, sondern auch für den Erwerb und das Abbrennen eine Bewilligung nötig. Weitere Informationen und Gesuchformulare finden Sie hier.

In Thun darf Feuerwerk gemäss Art. 21 des Ortspolizeireglements der Stadt Thun nur so abgebrannt werden, dass für Menschen, Tiere und Sachen keine Gefährdung entsteht. Die vollumfängliche Verantwortung für das gefahrlose Abbrennen des Feuerwerkes liegt immer bei der Person, die das Feuerwerk zündet. Das Abbrennen von knalligem oder heulendem Feuerwerk ist nur am 1. August und in der Nacht von Silvester auf Neujahr gestattet.

 

Veranstalten von Glücksspielen

Wer Glücksspiele veranstaltet, muss dies der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern melden. Je nach Art der Kleinspiele ist eine Bewilligung nötig. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Taxibewilligungen

Wer in Thun ein Taxi hält oder führt, braucht eine Bewilligung der Stadt Thun. Auch die Taxis müssen zugelassen sein. Weitere Informationen und das Gesuch für Taxihalterinnen oder Taxiführer finden Sie hier.

Gut zu wissen

  • Bewilligte Taxifahrzeuge sind mit einer offiziellen Nummer an der Frontscheibe gekennzeichnet.
  • Die Bewilligung der Taxiführenden erkennen Kundinnen und Kunden als Ausweis, der gut sichtbar vorne im Taxi angebracht ist.
  • Taxifahrerinnen und Taxifahrer unterstehen der Beförderungspflicht. Kurzstrecken dürfen sie nicht ablehnen.
  • Die Tarife müssen gut sichtbar am und im Fahrzeug ersichtlich sein. Die Tarife sind nicht vorgeschrieben. Es können auch Pauschalpreise vereinbart werden.

 

Label für Coiffeure/Barber 

Die Stadt Thun leistet mit einem Qualitätslabel einen Beitrag für faire Arbeitsbedingungen im Coiffeurgewerbe und in Barbershops. Betriebe, die gewisse Kriterien erfüllen, zeichnet die Stadt (befristet) mit dem Label aus. Zum Beispiel versichern die Betriebe, die GAV-Bestimmungen einzuhalten, Sozialversicherungsprämien korrekt abzurechnen und Einnahmen richtig zu deklarieren und zu versteuern. Das Label macht keine Aussage zur fachlichen Qualifikation respektive zur Ausführung des Handwerks in den Betrieben. Es bringt den Kundinnen und Kunden Transparenz und die ausgezeichneten Barbershops und Coiffeurbetriebe können sich von der Konkurrenz abheben.

Hier sehen Sie alle mit dem Label ausgezeichneten Betriebe.

Basis für die Erlangung des Labels ist eine durch die Betriebsverantwortlichen freiwillig ausgefüllte Selbstdeklaration mit entsprechenden Nachweisdokumenten.

 

Bestimmungen für Fahrende

Fahrenden steht in Thun das ganze Jahr über der Durchgangsplatz im Quartier Allmendingen zur Verfügung. Für den Aufenthalt müssen Fahrende beim Polizeiinspektorat der Stadt Thun eine Bewilligung einholen.