AHV: Sozialversicherungspflicht abklären (international)
Grundsätzlich sind alle Personen, die in der Schweiz arbeiten oder ihren Wohnsitz haben, in der Schweiz sozialversicherungspflichtig.
Staatsangehörige der Schweiz oder eines Vertragsstaates, die in nur einem Land arbeiten, sind grundsätzlich in diesem Land sozialversicherungspflichtig.
Mit einem Online-Tool können Sie unverbindlich feststellen, in welchem Land die Sozialversicherungspflicht besteht.
Aktionen
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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AHV-Zweigstelle | 033 225 82 59 | ahvzweigstelle@thun.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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