Das Siegenthalergut ist ein wichtiger Baustein in der Stadtentwicklung Thuns. Das erarbeitete Richtkonzept schafft nun die Basis für ein Leuchtturmprojekt von qualitativ hochstehender und zukunftsgerichteter Entwicklung. Für die nächsten Planungsschritte beantragt der Gemeinderat dem Stadtrat einen Kredit von 750'000 Franken.
Das Siegenthalergut im Südwesten Thuns bietet als eines der letzten unbebauten Gebiete grosses städtebauliches Erweiterungspotenzial. Heute noch landwirtschaftlich genutzt, soll auf dem 5 Hektaren grossen Areal ein innovatives und zukunftsgerichtetes Stadtquartier entstehen. Über 2'000 Menschen könnten dereinst ihren Wohn- und Lebensraum auf dem Areal finden, das sind fast fünf Prozent der Thuner Bevölkerung. Das Siegenthalergut ist ein Wohnstandort von kantonaler Bedeutung. Das Regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept RGSK führt das Areal als Siedlungserweiterung auf und das kürzlich verabschiedete Stadtentwicklungskonzept STEK 2035 sieht in ihm einen zentralen Baustein in der Stadtentwicklung. In einem umfassenden qualitätssichernden Verfahren hat ein interdisziplinäres Planungsteam unter Begleitung von Expertinnen und Experten ausgelotet, welche Entwicklung auf dem Areal möglich ist und wie das neue Stadtquartier aussehen könnte. Der vorliegende Prozessbericht bildet die Basis für eine qualitativ hochstehende und zukunftsgerichtete Entwicklung. Das Resultat setzt dabei die Vorgaben aus den übergeordneten Planungen wie etwa dem kantonalen Richtplan 2030, dem RGSK sowie dem STEK 2035 um. Zudem entspricht die Entwicklung auch den Zielen der laufenden Legislatur. Das nun vorliegende Resultat stellt in den Augen des Gemeinderats und der beteiligten Planerinnen und Planer ein eigentliches Leuchtturmprojekt dar.
Spielraum für verschiedene Wohnformen
Als Basis für die weitere Entwicklung wurde ein Richtkonzept erarbeitet. Ziel des Richtkonzepts ist die Schaffung eines neuen Stadtquartiers. Dementsprechend wird darin Aspekten der Anbindung und Eingliederung ins umgebende Quartier sowie der Frei- und Grünräume eine hohe Beachtung geschenkt. Entstanden ist das Bild eines Quartiers, das sich insbesondere durch einen 7'000 m2 grossen öffentlichen Park mit Bistro, eine dichte öffentliche Durchwegung und eine ideale Anbindung an die Umgebung auszeichnet. Die Hauptnutzung wird wie vom Kanton vorgegeben das Wohnen sein, ergänzt durch Flächen für Gewerbe und Dienstleistung sowie öffentliche Nutzungen wie etwa ein Quartiertreffpunkt. Die vorgesehenen Baufelder bieten grossen Spielraum für verschiedene Wohn- und Wohnbauformen und sprechen ein äusserst breites Spektrum an Bewohnerinnen und Bewohner an. Von der städtischen Studiowohnung bis hin zur gartenbezogenen Familienwohnung in Stockwerkeigentum oder gemeinnützigem Wohnungsbau ist alles denkbar. Auch innovative Wohnformen können und sollen Platz haben.
Boulevard entlang der Hohmadstrasse
Die differenzierten Aussenräume ermöglichen neben öffentlichen Räumen auch halbprivate oder private Gärten. Die Erschliessung ist so konzipiert, dass der Verkehr am Rand des neuen Quartiers in unterirdische Parkierungsanlagen gelenkt wird, womit die Aussenräume von motorisiertem Verkehr vollständig entlastet werden können. Entlang der Hohmadstrasse soll sich eine Art Boulveard entwickeln, welcher einerseits der Zufahrt zu den Parkierungsanlagen dient, andererseits einen hohe Aufenthaltsqualität bietet, die den angrenzenden Gewerbeflächen zur Attraktivität verhelfen soll. In einem Gutachten zur Nachhaltigkeit konnte zudem nachgewiesen werden, dass das Richtkonzept mit verschiedenen Nachhaltigkeitsstandards kompatibel ist. Entlang der Hohmad- und Burgerstrasse sind Gebäudehöhen bis sieben Geschosse denkbar, im Übergang zum Quartier sollen diese auf fünf Geschosse beschränkt bleiben.
Die nächsten Planungsschritte
Für die weiteren Planungsschritte beantragt der Gemeinderat beim Stadtrat einen Planungskredit über 750'000 Franken. Damit sollen die erforderlichen Vertiefungsarbeiten in Form einer Masterplanung, ein partizipativer Prozess sowie weitere eher technisch ausgerichtete Projektschritte finanziert werden. Der nächste Schritt stellt die Formulierung der Bestimmungen zur Zone mit Planungspflicht ZPP dar, die parallel zur laufenden Ortsplanungsrevision diesen Spätherbst zur öffentlichen Mitwirkung gebracht werden soll. Im Rahmen dieser Mitwirkung wird sich auch die Öffentlichkeit zur Planung äussern können.