Auskunft aus dem Steuerregister an Dritte
Da die im Steuerregister geführten Werte dem Steuergeheimnis unterliegen, erteilt die Stadt Thun Auskünfte an Dritte nur dann, wenn die schriftliche Einwilligung der steuerpflichtigen Person vorliegt oder ein wirtschaftliches Interesse nachgewiesen wird.
Der Antrag ist schriftlich zu stellen an:
Steuern und Inkasso der Stadt Thun
Postfach 145
3602 Thun
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Steuern und Inkasso Stadtbuchhaltung | 033 225 82 01 | steuern.inkasso@thun.ch |