Handwerkerparkkarte
Werden im Bereich der Fussgänger- und Begegnungszone der Thuner Innenstadt Arbeiten ausgeführt, die den wiederholten Zugang zum Fahrzeug bedingen, können Betriebe für die auf ihren Namen eingelösten Fahrzeuge Handwerkerparkkarten beantragen.
Nach der Bezahlung via Twint oder Kreditkarte ist die Bewilligung im System gespeichert und gültig. Sie erhalten keine Karte im Papierform.
Sonderbedingungen
- Die Parkkarte darf nur für angeschriebene Lieferwagen oder Firmenfahrzeuge mit eingebauter Werkstatt/Ersatzteillager benutzt werden, die für die Verrichtung von Arbeiten vor Ort zwingend benötigt werden und ist nur während der effektiven Arbeitserledigung gültig.
- Fahrzeuge, die nicht zwingend für Arbeiten vor Ort verwendet werden, müssen nach dem Güterumschlag auf öffentlichen Parkfeldern oder in den Parkhäusern abgestellt und die ordentliche Parkgebühr bezahlt werden.
- An Markttagen werden im Bereich der Marktstände keine Handwerksfahrzeuge toleriert.
- Rechte Dritter sind zu wahren.
Geltungsbereich
Die Handwerkerparkkarten berechtigen, die Fahrzeuge in der Fussgänger- und Begegnungszone Innenstadt abzustellen.
Preise
Halbtageskarten (bis 12 Uhr oder ab 14 Uhr): 5.– Franken
Tageskarten: 10.– Franken
Die Bewilligung kann pro Bestellung für max. 3 aufeinanderfolgende Tage gelöst werden.
Kontakt
Tiefbauamt Stadt Thun
Verkehrstechnik
Industriestrasse 2
3602 Thun
033 225 83 37
tiefbauamt@thun.ch
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