Information zur Direktauszahlung an Krankenkasse
Die Höhe des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen (EL) wird durch die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben bestimmt. Übersteigen die Ausgaben die Einnahmen, besteht grundsätzlich Anspruch auf Ergänzungsleistungen in der Höhe dieser Differenz. Die betroffene Person erhält allerdings nicht den gesamten Ausgabenüberschuss. Ein Teil der Ergänzungsleistungen, die sogenannte Durchschnittsprämie, wird direkt der Krankenversicherung überwiesen. Ist der Anspruch auf Ergänzungsleistungen tiefer als diese Durchschnittsprämie, wird der gesamte Betrag direkt dem Krankenversicherer überwiesen. Ist der Anspruch auf EL hingegen höher als die Durchschnittsprämie, wird der verbleibende Restbetrag der versicherten Person ausbezahlt.
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AHV-Zweigstelle | 033 225 82 59 | ahvzweigstelle@thun.ch |