Umzug, Wegzug, Zuzug

Wer zuzieht, wegzieht oder innerhalb der Gemeinde die Wohnadresse ändert, muss dies den Einwohnerdiensten der Stadt Thun melden.

Hier finden Sie eine Checkliste beim Wohnungswechsel.

Anmeldung bei Zuzug

Damit die Stadt Thun Sie in ihr Register aufnehmen kann, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen ab dem Zuzug bei den Einwohnerdiensten anmelden. Die Anmeldegebühr beträgt 20 Franken. …

Damit die Stadt Thun Sie in ihr Register aufnehmen kann, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen ab dem Zuzug bei den Einwohnerdiensten anmelden. Die Anmeldegebühr beträgt 20 Franken.

Sie haben zwei Anmeldemöglichkeiten:

  • Melden Sie sich persönlich mit einem Personalausweis (ID oder Pass) am Schalter der Einwohnerdienste
  • oder online: Melden Sie sich via eUmzugCH bei Ihrer alten Wohnsitzgemeinde ab. Ihre Zuzugsmeldung wird automatisch an Ihre neue Wohnsitzgemeinde weitergeleitet. Achtung: Bitte beachten Sie, ob Ihre Wegzugsgemeinde eUmzugCH nutzt. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie sich nach Abmeldung persönlich bei Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde anmelden. 

Sofern Sie ein Begrüssungsset mit allen wichtigen Informationen wünschen, können Sie dieses am Schalter der Einwohnerdienste beziehen. Sämtliche Informationen finden Sie aber auch online.

Aufgrund der Gesetzesrevision ist im Kanton Bern per 1. Februar 2024 die physische Hinterlegung des Heimatscheins nicht mehr nötig. Gleichzeitig werden auch keine Niederlassungsausweise mehr ausgestellt.

Wer eine Bestätigung über den Wohnsitz benötigt, kann über den Online-Schalter oder persönlich am Schalter eine Wohnsitzbestätigung beziehen. Die Gebühr beträgt 20 Franken pro volljährige Person. 

Unterlagen

Bei persönlicher Anmeldung am Schalter müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

Schweizerinnen und Schweizer:

  • ID oder Pass (Identitätsnachweis)
  • Familienausweis oder Geburtsscheine (bei Anmeldung Kinder)
  • Sorgerechtsentscheid bei nicht verheirateten oder geschiedenen Eltern

Ausländische Staatsangehörige:

  • gültiger Reisepass für Drittstaatsangehörige
  • gültige ID oder gültiger Reisepass für Angehörige EU-EFTA-Staaten
  • Abmeldebestätigung oder Abmeldestempel der früheren Schweizer Wohnsitzgemeinde
  • Ausländerausweis
  • Allfällige Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung oder Ermächtigung zur Visumserteilung für die Schweizer Vertretung bei Neueinreise in die Schweiz

Die Gebühren für Ausländische Staatsangehörige bemessen sich nach kantonalem Gebührentarif.  

 

Hinweis zum Krankenkassenobligatorium

Alle in der Schweiz wohnhaften und/oder erwerbstätigen Personen sind verpflichtet, sich bei einer schweizerischen Krankenkasse zu versichern. Dies muss innerhalb von drei Monaten seit Wohnsitznahme, Aufnahme der Erwerbstätigkeit oder bei Geburt erfolgen. Die Versicherung kann frei gewählt werden.

Ebenfalls versicherungspflichtig sind Angehörige eines EU-/EFTA-Staates, die während längstens drei Monaten in der Schweiz erwerbstätig sind, dafür keine Aufenthaltsbewilligung benötigen und für Behandlungen in der Schweiz nicht über einen gleichwertigen Versicherungsschutz (Privatversicherung) verfügen. Die Krankenversicherung muss am Tag der Aufnahme der Erwerbstätigkeit abgeschlossen sein.

Unter Umständen haben Sie Anspruch auf eine Krankenkassenbefreiung. Es gibt bestimmte Personengruppen, die nicht versicherungspflichtig sind oder sich von der Versicherungspflicht befreien lassen können. Weitere Informationen finden Sie hier.

Kontakt

Einwohnerdienste
Hofstettenstrasse 14
3600 Thun
033 225 82 49
einwohnerdienste@thun.ch

Abmeldung bei Wegzug

Sie müssen sich spätestens am Tag des Wegzugs bei der Stadt Thun abmelden. Melden Sie sich persönlich mit einem Personalausweis (ID oder Pass) am Schalter der Einwohnerdienste od…

Sie müssen sich spätestens am Tag des Wegzugs bei der Stadt Thun abmelden.

  • Melden Sie sich persönlich mit einem Personalausweis (ID oder Pass) am Schalter der Einwohnerdienste
  • oder füllen Sie das entsprechende Formular via eUmzugCH aus.
    Achtung: Bitte beachten Sie, ob Ihre Zuzugsgemeinde eUmzugCH nutzt. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie sich nach Abmeldung persönlich bei der neuen Wohnsitzgemeinde anmelden.

Vorgehen bei Abmeldung als Wochenaufenthalter/-in

Sofern Sie als Wochenaufenthalter oder Wochenaufenthalterin angemeldet waren, müssen Sie sich mittels persönlichem Vorsprechen oder per E-Mail bei den Einwohnerdiensten der Stadt Thun abmelden. Eine Abmeldung mit dem Portal eUmzugCH ist nicht möglich.

Abmeldung minderjähriger Kinder bei gemeinsamem Sorgerecht

Bei Abmeldung minderjähriger Kinder unter gemeinsamer elterlicher Sorge nicht verheirateter, getrennter oder geschiedener Paare, sind die Hinweise in diesem Merkblatt zu beachten.

Wegzug ins Ausland

Melden Sie sich bei der Stadt Thun ab und nehmen Sie zusätzlich frühzeitig mit der Abteilung Steuern und Inkasso der Stadt Thun Kontakt auf.

Weitere Informationen finden Sie beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten.

Kontakt

Einwohnerdienste
Hofstettenstrasse 14
3600 Thun
033 225 82 49
einwohnerdienste@thun.ch