Parkieren und Parkkarten
Gebührenpflichtige Parkplätze lassen sich in Thun bequem per App bezahlen. Für Parkplätze mit Parkscheibe stellt die Stadt Thun zudem diverse Parkkarten aus. Als serviceorientiertes und smartes Angebot sind diese in digitaler Form erhältlich.
Parkkarten können Fahrzeuglenkende entweder am Schalter oder bequem online beziehen. Die Zahlung erfolgt direkt bei Bezug.
- Schalter Parkkarten und Ordnungsbussenbüro
Thunerhof, 1. Stock
Hofstettenstrasse 14
3600 Thun - Online via WebApplikation (Ausnahme Parkkarte M für Vereine)
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der erhältlichen Parkkarten.
Hinweis: Für die Innenstadt sind keine Zonenparkkarten erhältlich.
Handwerkerparkkarte
Werden im Bereich der Fussgänger- und Begegnungszone der Thuner Innenstadt Arbeiten ausgeführt, die den wiederholten Zugang zum Fahrzeug bedingen, können Betriebe für die auf ihren Namen eingelösten Fahrzeuge Handwerkerparkkarten beantragen.
Nach der Bezahlung via Twint oder Kreditkarte ist die Bewilligung im System gespeichert und gültig. Sie erhalten keine Karte im Papierform.
Sonderbedingungen
- Die Parkkarte darf nur für angeschriebene Lieferwagen oder Firmenfahrzeuge mit eingebauter Werkstatt/Ersatzteillager benutzt werden, die für die Verrichtung von Arbeiten vor Ort zwingend benötigt werden und ist nur während der effektiven Arbeitserledigung gültig.
- Fahrzeuge, die nicht zwingend für Arbeiten vor Ort verwendet werden, müssen nach dem Güterumschlag auf öffentlichen Parkfeldern oder in den Parkhäusern abgestellt und die ordentliche Parkgebühr bezahlt werden.
- An Markttagen werden im Bereich der Marktstände keine Handwerksfahrzeuge toleriert.
- Rechte Dritter sind zu wahren.
Geltungsbereich
Die Handwerkerparkkarten berechtigen, die Fahrzeuge in der Fussgänger- und Begegnungszone Innenstadt abzustellen.
Preise
Halbtageskarten (bis 12 Uhr oder ab 14 Uhr): 5.– Franken
Tageskarten: 10.– Franken
Die Bewilligung kann pro Bestellung für max. 3 aufeinanderfolgende Tage gelöst werden.
Kontakt
Tiefbauamt Stadt Thun
Verkehrstechnik
Industriestrasse 2
3602 Thun
033 225 83 37
tiefbauamt@thun.ch
Zonenparkkarten
Im Thuner Gemeindegebiet sind Parkkarten in verschiedenen Zonen erhältlich. Die Parkkarte ist in der entsprechenden Zone für alle Parkplätze mit Parkscheibe gültig, d.h. für alle weissen, öffentlichen, aber nicht gebührenpflichtigen Parkplätze.
Eine Übersicht der Zonen finden Sie in den Dokumenten unten.
Hinweis: Für die Innenstadt sind keine Zonenparkkarten erhältlich.
Zonenparkkarten für AnwohnerInnen und Geschäftsbetriebe (A)
- für Anwohner/-innen, Geschäftsbetriebe, Anwohner/-innen mit einem Geschäftsauto, Anwohner/-innen und Geschäftsbetriebe der angrenzenden Zone (max. 50 m von Zonengrenze entfernt)
- lautend auf 1 bis 2 Kontrollschilder (Kontrollschild zwingend auf Antragssteller, resp. auf eine im selben Haushalt lebende Person)
- 20 Franken pro Monat / 220 Franken pro Jahr (mind. 3 Monate / max. 12 Monate)
Zonenparkkarten für andere Berechtigte (B)
- für Arbeitnehmende, welche mit dem eigenen Fahrzeug zur Arbeit fahren und deren Arbeitsort sich in einer Zone (nicht in der Innenstadt) befindet
- lautend auf 1 bis 2 Kontrollschilder (eingelöst auf Arbeitnehmende)
- 40 Franken pro Monat / 440 Franken pro Jahr (mind. 3 Monate / max. 12 Monate)
Tagesparkkarte
Wer das Fahrzeug länger als vier Stunden bzw. eine Stunde auf einem Parkplatz mit Parkscheibe parkieren will (weisser, öffentlicher, aber nicht gebührenpflichtiger Parkplatz), kann eine Tagesbewilligung beziehen.
- für jede Person, 24-Stunden Tagesbewilligung
- alle Zonen (nicht auf gebührenpflichtigen Parkfeldern mit Parkuhr)
- 5 Franken pro Stück
- Tageskarten können Fahrzeuglenkende auch an den Ticketautomaten der Verkehrsbetriebe STI Bus AG beziehen.
Parkkarte N (emissionsfreie Fahrzeuge)
Die Parkkarte N berechtigt Personen mit einem emissionsarmen Fahrzeug zum kostenlosen Parkieren wie folgt:
- nur auf den öffentlichen gebührenpflichtigen Parkplätzen der Stadt Thun mit Beschriftung Ticketautomat «Tiefbauamt Thun»
- maximal für die signalisierte Höchstparkzeit
- im Fahrzeugausweis muss der Emissionscode A24 und Hubraum 0 oder * eingetragen sein
- Parkkarte ist kostenlos und 1 Kalenderjahr gültig
- Es muss immer eine Parkscheibe mit der Ankunftszeit eingestellt und gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platziert werden.
- gilt nur für das gelöste Kontrollschild.
Medizinalparkkarte
Ärztinnen und Ärzte, Spitex, Hausbetreuungsdienste, Mahlzeitendienste, das Spital Thun, das Rote Kreuz und weitere Betriebe, die das Privatfahrzeug regelmässig zur Berufsausübung benützen, können eine Medizinalparkkarte beziehen. Dazu benötigt die Institution eine entsprechende Bewilligung. Neue Institutionen müssen also vor Bezug der Medizinalparkkarte beim Parkkarten- und Ordnungsbussenbüro der Stadt Thun ein Gesuch einreichen (inkl. Kurzporträt und Angaben zum Angebot in Thun).
- alle Zonen (nicht auf gebührenpflichtigen Parkfeldern mit Parkuhr)
- 10 Franken pro Jahr
Parkierbewilligung grosse Parkplätze (I)
In der Stadt Thun bestehen bestimmte grosse Parkplätze, auf denen Fahrzeuglenkende preiswert parkieren können. Entweder gebührenpflichtig (mit Parkuhr oder App) für 4 Franken pro 24 Stunden oder mit einer Parkierbewilligung:
- TCS-Parkplatz Gwatt
- Niesenstrasse-Kiesparkplatz
- MUR/Expo-Parkplatz
- Goldiwil
- Parkplatz Bächimatt
- Parkplatz Lindermatte / Seeallmend (Wohnanhänger und Wohnmotorwagen sind nicht gestattet)
- Lachen
- Kanderkies
- Bärenweg (variabler Tarif)
- Burgerallmend (variabler Tarif)
60 Franken pro Monat / 660 Franken pro Jahr (mind. 1 Monat / max. 12 Monate)
Parkkarte für Vereine (M)
Mitglieder sowie Funktionärinnen und Funktionäre von Vereinen können mittels Parkkarte auf bestimmten Schul- und Sportanlagen während der Vereinstätigkeit zeitlich uneingeschränkt parkieren. Diese Parkkarten können mit dem Gesuch unten bezogen werden. Sie ist für Mitglieder sowie Funktionärinnen und Funktionäre eines Vereins und berechtigt das zeitlich uneingeschränkte Parkieren während der Vereinstätigkeit.
Lautend auf eine Schulanlage (Sporthalle):
- Göttibach
- Allmendingen
- Buchholz
- Gotthelf + Dürrenast
- Hohmad
- Länggasse / Progymatte / Pestalozzi
- Lerchenfeld
- Neufeld
- Obermatt
- Schönau
- Schoren
- Strättligen
- Goldiwil
- MURHalle
- Parkplatz Rot/Schwarz
- Lachen (inkl. Einstellhalle und Parkdeck)
Kosten
40 Franken pro Monat / 400 Franken pro Jahr (zwei Monate gratis bei Bezug eines ganzen Jahres)
Zufahrtsbewilligung Innenstadt
Wer ausserhalb der erlaubten Zeiten (Montag bis Freitag, 5 bis 12 Uhr und 14 bis 18.30 Uhr, Samstag und Sonntag, 5 bis 12 Uhr) für den Güterumschlag oder das Bringen und Abholen gehbehinderter Personen in die Fussgängerzone der Innenstadt fahren will, braucht eine Zufahrtsbewilligung (pro Kontrollschild).
Sie können die Zufahrtsbewilligung online anfordern. Das Tiefbauamt der Stadt Thun wird Ihren Antrag anschliessend prüfen. Sind alle Angaben korrekt und Sie für diese Bewilligung berechtigt, erhalten Sie den Link zur Bezahlung der Bewilligung zu. Nach der Bezahlung via Twint oder Kreditkarte ist Ihre Bewilligung im System gespeichert und gültig. Sie erhalten keine Karte in Papierform.
Kontakt
Tiefbauamt Stadt Thun
Verkehrstechnik
Industriestrasse 2
3602 Thun
033 225 83 37
tiefbauamt@thun.ch
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Büro für Parkkarten und Ordnungsbussen | 033 225 84 98 | polizeiinspektorat@thun.ch |