Invalidenversicherung
Die Invalidenversicherung bildet zusammen mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung und den Ergänzungsleistungen die 1. Säule des Schweizer Sozialversicherungssystems. Sie unterstützt invalide Personen durch Eingliederungsmassnahmen oder eine IV-Rente.
Informationen zu den Voraussetzungen für IV-Leistungen erhalten Sie bei der IV-Stelle des Kantons Bern. Die Ausgleichskassen sind ausschliesslich für die Berechnung und Auszahlung von IV-Leistungen zuständig.
Kontakt
IV-Stelle des Kantons Bern
Scheibenstrasse 70
Postfach
3001 Bern
058 219 71 11
info@ivbe.ch
Name |
---|
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
AHV-Zweigstelle | 033 225 82 59 | ahvzweigstelle@thun.ch |