Invalidenversicherung

Die Invalidenversicherung bildet zusammen mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung und den Ergänzungsleistungen die 1. Säule des Schweizer Sozialversicherungssystems. Sie unterstützt invalide Personen durch Eingliederungsmassnahmen oder eine IV-Rente.

Informationen zu den Voraussetzungen für IV-Leistungen erhalten Sie bei der IV-Stelle des Kantons Bern. Die Ausgleichskassen sind ausschliesslich für die Berechnung und Auszahlung von IV-Leistungen zuständig.

Kontakt

IV-Stelle des Kantons Bern
Scheibenstrasse 70
Postfach
3001 Bern
058 219 71 11
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