Wochenaufenthalt
Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter sind Personen, die an den Arbeitstagen am Arbeitsort übernachten und die arbeitsfreie Zeit (in der Regel Wochenenden) regelmässig an einem anderen Ort (sogenanntem Familien- oder Freizeitort) verbringen.
Vorgehen
Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter müssen sich bei der Aufenthaltsgemeinde zum Nebenwohnsitz anmelden.
Die Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt können Sie nur für sich selbst und nicht für andere Personen bestellen.
Name |
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Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Einwohnerdienste | 033 225 82 49 | einwohnerdienste@thun.ch |