Alimenten-Hilfe (Leichte Sprache)

Manchmal bekommen Leute ihr Unterhalts-Geld nicht.
Sie sollen aber Unterhalt bekommen.

Diese Menschen haben ein Recht.
Jemand muss ihnen mit der Bezahlung helfen.
Oder das Geld für sie vor-schießen.
In der Stadt Thun gibt es diese Hilfe.

 

Vorschuss

Die Vorschuss-Zahlung ist ein Weg zur Hilfe.
Es gibt bestimmte Kinder, für die man das Geld bekommen kann.

Dazu zählen:

  • Kinder, die noch nicht erwachsen sind
  • und Kinder, die eine Ausbildung machen.

Man braucht einen gültigen Unterhalts-Titel.

So bekommt man das Geld in Thun:

  • Das Geld kommt von der Sozial-Abteilung der Stadt Thun.
  • Man muss einen Antrag stellen und diesen an die Sozial-Abteilung der Stadt Thun schicken.
  • Man kann die Anträge im Internet finden oder
  • man kann bei der Sozial-Abteilung anrufen, um die Anträge per Post zu bekommen. Die Telefon-Nummer ist: 033 225 84 68

Wie lange bekommt man das Geld?
Man bekommt das Geld ab dem Monat, in dem man den Antrag stellt.
Man bekommt das Geld, bis das Kind 25 Jahre alt ist.
Aber man muss jedes Jahr einen neuen Antrag stellen.

 

Inkasso-Hilfe

Es gibt auch die Inkasso-Hilfe.

Die Sozial-Abteilung hilft beim Bezahlen.
Sie nimmt das Geld von der Person, die Unterhalt zahlen muss.
Sie gibt das Geld an die Person, die Unterhalt bekommen soll.
Die Hilfe kostet nichts.

Inkasso-Hilfe Hilfe kann man bekommen für:

  • Kinder, die noch nicht erwachsen sind
  • Kinder, die eine Ausbildung machen
  • Getrennt lebende und geschiedene Ehe-Leute
  • und Partner, deren eingetragene Partner-Schaft beendet wurde.

Man braucht einen gültigen Unterhalts-Titel.

So bekommt man Hilfe in Thun:

  • Die Hilfe kommt von der Sozial-Abteilung der Stadt Thun.
  • Man muss einen Antrag stellen und diesen an die Sozial-Abteilung der Stadt Thun schicken.
  • Man kann die Anträge im Internet finden oder
  • man kann bei der Sozial-Abteilung anrufen, um die Anträge per Post zu bekommen. Die Telefon-Nummer ist: 033 225 84 68. Man kann auch eine E-Mail schreiben auf soziales@thun.ch.