Sozial-Hilfe (Leichte Sprache)

Die Sozial-Hilfe ist Hilfe für Menschen in Not.
Sie können sich oder ihre Familie nicht selbst versorgen.

Sozialhilfe einfach erklärt

Manchmal ist kein Geld mehr da.
Das kann verschiedene Gründe haben. Unter anderem:

  • keine Einnahmen aus der Arbeit
  • keine anderen Zahlungen
  • kein vorhandenes Vermögen.

Die Sozial-Hilfe gibt das Minimum zum Leben.
Sie zahlt keine Schulden oder teure Sachen.

Es gibt andere Möglichkeiten, mehr über Sozial-Hilfe zu erfahren. Zum Beispiel:

 

Rechte

Wenn man Sozial-Hilfe bekommt, hat man Rechte und Pflichten.

Man hat das Recht auf Beratung.
Die Beratung kostet nichts.
Die Sozial-Arbeiter der Stadt Thun schauen sich die ganze Situation an.
Dann sagen sie, welche Hilfe man braucht.

Alle Infos werden geheim gehalten.
Die Sozial-Abteilung der Stadt Thun darf sie nicht weitergeben.

Wenn man mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist, kann man sich beschweren.
Die Beschwerde-Stelle ist das Regierungs-Statthalteramt.

 

Pflichten

Man muss auch etwas tun.

Man muss versuchen, die Situation zu verbessern.

Man muss dem Sozial-Dienst alle Infos geben.
Über die eigene Situation.
Und über Geld.

Man muss Sozial-Hilfe später zurückzahlen.

 

Anmeldung für Sozialhilfe

Wer Sozial-Hilfe braucht, muss sich anmelden.
Das geht per E-Mail oder Telefon bei der Sozial-Abteilung der Stadt Thun.

 

Bestätigung

Manchmal braucht man eine Bestätigung für Sozial-Hilfe.
Das geht per E-Mail oder Telefon bei der Sozial-Abteilung.
Man muss sich melden.

 

Kontakt

Die E-Mail-Adresse ist: empfangsoziales@thun.ch.
Die Telefon-Nummer ist: 033 225 84 68

Die Sozial-Abteilung der Stadt Thun hat folgende Öffnungs-Zeiten:

  • Montags und mittwochs von 8 bis 11.45 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr
  • Dienstags und donnerstags von 13.30 bis 17 Uhr
  • Freitags von 8 bis 11.45 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr.