Sportförderung

Ein vielfältiges Sportangebot trägt zur hohen Standort- und Lebensqualität in Thun bei. Die Stadt Thun fördert den Sport mit verschiedenen Massnahmen, unter anderem durch Unterstützungsbeiträge oder Auszeichnungen.

Jugendsportförderung für Vereine

Die Stadt Thun fördert den Breitensport im Bereich Jugendliche aktiv. Anspruch auf einen Förderbeitrag haben grundsätzlich Sportvereine, die eine Schüler/-innen- oder Jugendsportabteilun…

Die Stadt Thun fördert den Breitensport im Bereich Jugendliche aktiv. Anspruch auf einen Förderbeitrag haben grundsätzlich Sportvereine, die eine Schüler/-innen- oder Jugendsportabteilung unterhalten. Zudem sind die Organisatoren von traditionellen Jugendsportveranstaltungen berechtigt, finanzielle Mittel bei der Stadt zu beantragen.

Die Leistungen (Pro-Kopf-Beiträge) gelten für alle Jugendliche resp. Schülerinnen und Schüler zwischen 5 und 20 Jahren, die Mitglied in einem Thuner Sportverein sind. Vereine, die mit Jugendlichen mehr Trainingseinheiten absolvieren, erhalten zusätzliche Beiträge (Leistungskategorie II).

Ausserdem werden Beiträge an externe Anlagenmieten anteilsmässig rückvergütet und Beiträge für Sportlager ausbezahlt.

Termin

Das Online-Gesuchformular (siehe Online-Dienste unten) ist jeweils bis Ende April einzureichen. Die Beiträge werden im Verlaufe des Sommers ausbezahlt. Gesuche, die nach April eingereicht werden, prüft die Fachstelle Sport für das kommende Jahr.

Hinweis

Da Pro-Kopf-Beiträge ausbezahlt werden, muss zu jedem Antrag (Sportlager, externe Anlagemiete, Veranstaltungen) als Basis das Formular Kopfquoten Leistungskategorie I eingereicht werden (beinhaltet alle Jugendlichen im zutreffenden Alter, inkl. Jugendliche Leistungskategorie II).

Bei Fragen hilft die Fachstelle Sport (033 225 84 06, sport@thun.ch) gerne weiter.

Jugendsportförderung für Nachwuchsleistungssportlerinnen und -sportler

Die Stadt kann Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, welche ausserordentliche sportliche Leistungen erbracht haben, sowie Nachwuchsathletinnen und -athleten, die das Potenzial haben,…

Die Stadt kann Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, welche ausserordentliche sportliche Leistungen erbracht haben, sowie Nachwuchsathletinnen und -athleten, die das Potenzial haben, solche Leistungen in Zukunft zu erbringen, mit Beiträgen direkt unterstützen. Als Spitzensportlerinnen und Spitzensportler gelten Athletinnen und Athleten, die einen intensiven Trainingsaufwand und sportliche Leistungen auf einem international hohen Niveau erbringen bzw. anstreben und die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Einzelsportlerin / Einzelsportler (keine einzelnen Mitglieder von Sportteams);
  • Wohnsitz in Thun (zwingend für Gesuche von NachwuchsleistungssportlerInnen) oder Mitglied eines Thuner Sportvereins;
  • Inhaber/in der nationalen Talent Card von Swiss Olympic;
  • olympische Sportart oder Sportart mit grosser Bedeutung für die Stadt Thun;
  • hoher persönlicher Aufwand (finanziell, zeitlich);
  • internationaler Leistungsausweis (z.B. Teilnahme an EM, WM, Olympische Spiele, Universiade bzw. entsprechende Wettbewerbe im Nachwuchsbereich);
  • Bereitschaft für ein Engagement zugunsten der Stadt Thun, z.B. im Rahmen von Aktionen zur Förderung des Jugendsports. Der Beitrag ist für die ganze oder teilweise Deckung der Kosten im Zusammenhang mit der Spitzensportausübung (Trainings- und Wettkampfeinsätze, Ausbildung und Betreuung usw.) bestimmt. An die normalen Lebenshaltungskosten werden keine Beiträge gewährt. Zusätzlich zu den oben aufgeführten Leistungen können Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern Vergünstigungen für die Benützung gemeindeeigener Sportanlagen gewährt werden.

Gesuche können jeweils bis Ende April eingereicht werden. Anschliessend wird von der Fachstelle Sport eine eingehende Prüfung der Anträge vorgenommen und die Sportlerinnen und Sportler über eine mögliche Zulassung informiert. Gesuche welche nach Ende April eingereicht werden, prüfen wir für das kommende Jahr.

 

Bewerbung für die Sportlerinnen- und Sportlerehrung

Die Stadt honoriert besondere Leistungen im Sport in Form einer jährlichen Ehrung. Geehrt werden Einzelsportlerinnen und Einzelsportler aller Alterskategorien, Teams sowie gute Seelen im…

Die Stadt honoriert besondere Leistungen im Sport in Form einer jährlichen Ehrung. Geehrt werden Einzelsportlerinnen und Einzelsportler aller Alterskategorien, Teams sowie gute Seelen im Verein.

Bilder der Ehrung vom 2. Februar 2024 finden Sie hier.

Die nächste Ehrung findet am Freitag, 31. Januar 2025 statt.

Hier geht's zur Anmeldung für

Einzelsportlerinnen und Einzelsportler

Teams
 

Voraussetzungen für die Zulassung

  • Sportlerinnen und Sportler mit Wohnsitz in Thun oder Aktivmitglieder eines Thuner Vereins
  • Erfolge in Sportarten, die von der Swiss Olympic Association (SOA) anerkannt sind
  • Erfolge an offiziellen, von der SOA anerkannten Verbänden organisierten Meisterschaften.
     

Erfolgskriterien für die Zulassung

  • Olympische Spiele: Teilnahme (Medaillen- oder Diplomgewinn ist nicht Voraussetzung)
  • Welt- und Europameisterschaften: Medaillengewinn (1. - 3. Rang) oder Diplomgewinn (4. - 6. Rang)
  • Schweizer-Meisterschaften: (1. Rang)
  • Schweizer-Cup: 1. Rang oder Finalteilnahme
  • Bedeutende, internationale Anlässe: 1. Rang (die Anerkennung eines internationalen Anlasses als be­deutend erfolgt in Absprache mit dem betreffenden Sportverband)
  • Teamsport: Aufstieg in die höchste Liga der betreffenden Sportart

Den Entscheid über die Zulassung zur Ehrung fällt die Fachstelle Sport. Bei Spezialfällen, in denen gewisse Voraussetzungen oder Erfolgskriterien umstritten sind, zieht die Fachstelle Sport die Vorsteherin der Direktion Bildung Sport Kultur und den Chef des Amts für Bildung und Sport bei.