Betreuungsgutscheine
Die Stadt Thun stellt anspruchsberechtigten Eltern Betreuungsgutscheine für den Kita- oder Tagesfamilienbesuch ihrer Kinder aus.
Je nach Einkommen, Vermögen, Familiengrösse und Arbeitspensum erhalten Eltern eine Gutschrift, die sie bei einer zugelassenen Kita oder Tagesfamilie im Kanton Bern einlösen können. Die Kita oder die Tagesfamilienorganisation zieht den Gutscheinbetrag von der monatlichen Rechnung ab. Die voraussichtliche Gutscheinhöhe können Sie mit dem Gutscheinrechner des Kantons ermitteln.
Gutscheinperiode 2024/25
Bitte beachten Sie, dass auch während der laufenden Periode ein neuer Antrag online via kiBon eingereicht werden kann. Das Gesuch muss bis zum letzten Tag im Vormonat des Betreuungsgutscheins eingereicht werden.
Beispiel: Die Betreuung beginnt am 1. April. Damit Sie Anspruch auf eine Vergünstigung ab April haben, muss das Gesuch bis spätestens am 31. März eingereicht werden.
Bedingungen
Für den Bezug eines Betreuungsgutscheins gelten folgende Bedingungen:
- Sie sind wohnhaft in der Stadt Thun
- Das massgebende Familieneinkommen liegt unter 160'000.- Franken
- Das Erwerbspensum der Arbeit ist bei:
- Eltern mit Kindern im Vorschulalter:
- Paare: grösser als 120 %
- Alleinerziehende: grösser als 20 %
- Eltern mit Kindern ab Kindergarten:
- Alleinerziehende: grösser als 40 %
- Paare: grösser als 140 %
- Der Arbeit gleichgestellt sind:
- Eine berufsorientierte Aus- oder Weiterbildung der Eltern
- Ein qualifizierendes Integrations- oder Beschäftigungsprogramm
- Gesundheitliche Gründe der Eltern, die eine familienergänzende Betreuung nötig machen
- Eltern mit Kindern im Vorschulalter:
Betreuungsgutscheine werden ebenfalls gewährt, wenn die Betreuung des Kindes zu seiner sprachlichen oder sozialen Integration notwendig ist (Bestätigung einer Fachstelle notwendig).
Kontakt
Amt für Bildung und Sport
Fachstelle Familie
033 225 86 00
bg@thun.ch
Dienstag
08.30 – 14.00 Uhr
Mittwoch
08.30 – 12.00 Uhr
14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag
08.30 – 12.00 Uhr
Betreuungsgutschein: So erfolgt der Antrag
1. Zusicherung eines Betreuungsplatzes
- Sie suchen eine Kita oder eine Tagesfamilie in Thun oder irgendwo im Kanton Bern (Kita-Verzeichnis: Familienportal des Kanton Bern)
- Sie schliessen mit der Kita oder der Tagesfamilie einen Vertrag ab.
2. Einrichten eines BE-Logins
- Für die Antragstellung benötigen Sie ein BE-Login (z.B. analog Erfassung Steuererklärung).
3. Beantragen eines Betreuungsgutscheins bei der Stadt Thun
- Sie können Ihr Gesuch auf dem Online-Portal kiBon einreichen.
- Die Schritt für Schritt Anleitung unterstützt Sie dabei. Auch die Videoanleitung «kiBon - Einstieg für Eltern» führt Sie durch den Prozess.
Betreuungsgutscheine: Fachstellenbestätigungen
Der Bedarf an subventionierter familienergänzender Kinderbetreuung ist gemäss Artikel 41 der Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) auch gegeben bei:
- Eltern, deren Betreuungsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft eingeschränkt ist
- Eltern, deren Kinder im Hinblick auf den Volksschuleintritt eine soziale oder sprachliche Indikation aufweisen
- Eltern, deren Kinder aufgrund ihrer besonderen Bedürfnisse einen ausserordentlichen Betreuungsaufwand aufweisen, der höhere Betreuungskosten verursacht
In diesen Fällen müssen die Eltern beim Antrag um einen Betreuungsgutschein eine Fachstellenbestätigung beilegen. Die Fachstellenbestätigung gilt grundsätzlich für maximal ein Schuljahr (Ausnahme ausserordentlicher Betreuungsaufwand). Welche Fachstellenbestätigungen für Betreuungsgutscheine es gibt und was die Rahmenbedingungen sind, sehen Sie hier.
Die Fachstellenbestätigung stellt eine Fachstelle bzw. ein Arzt/eine Ärztin aus und muss zusätzlich von den Eltern unterzeichnet werden. Es sind unter anderem:
- Fachstellenbestätigung sprachliche/soziale Indikation
- Fachstellenbestätigung Sozialdienst (Arbeitssuche, sprachliche/soziale Indikation)
- Fachstellenbestätigung: Ausserordentlicher Betreuungsaufwand
- Ärztliche Bestätigung der gesundheitlichen Indikation
Weitere Fachstellenbestätigungen finden Sie hier.
Betreuungsgutscheine: Bestätigung der Arbeitssuche
Nicht nur arbeitende Eltern können Betreuungsgutscheine beantragen, auch Eltern auf Arbeitssuche. Geben die Erziehungsberechtigten an, dass sie einen Gutschein aufgrund der Arbeitssuche beantragen, wird ein Beleg verlangt.
- Wenn die gesuchstellende Person mit Unterstützung des RAV Arbeit sucht, stellt das RAV eine Bestätigung über die Bemühungen und den Umfang der Arbeitssuche aus.
- Wenn die gesuchstellende Person vom Sozialdienst oder von einem regionalen Partner wirtschaftlich unterstützt wird, stellt der Sozialdienst oder der regionale Partner eine Bestätigung aus.