Betreuungsgutscheine

Die Stadt Thun stellt anspruchsberechtigten Eltern Betreuungsgutscheine für den Kita- oder Tagesfamilienbesuch ihrer Kinder aus.

Je nach Einkommen, Vermögen, Familiengrösse und Arbeitspensum erhalten Eltern eine Gutschrift, die sie bei einer zugelassenen Kita oder Tagesfamilie im Kanton Bern einlösen können. Die Kita oder die Tagesfamilienorganisation zieht den Gutscheinbetrag von der monatlichen Rechnung ab. Die voraussichtliche Gutscheinhöhe können Sie mit dem Gutscheinrechner des Kantons ermitteln.

Gutscheinperiode 2025/26

Die neue Gutscheinperiode 2025/26 ist jetzt in kiBon verfügbar! Sie können Ihre Anträge für diese Periode ab sofort bis zum 15. Juli 2025 online über die Plattform kiBon einreichen.

Bitte beachten Sie:

  • Dass auch für die neue Gutscheinperiode ein Antrag erforderlich ist, selbst wenn Sie bereits einen Gutschein für die Periode 2024/25 besitzen.
  • Sollte der Antrag nach Ablauf der Frist eingereicht werden, können Gutscheine erst ab dem Folgemonat zur Verfügung gestellt werden.

Bedingungen

Für den Bezug eines Betreuungsgutscheins gelten folgende Bedingungen:

  • Sie sind wohnhaft in der Stadt Thun
  • Das massgebende Familieneinkommen liegt unter 160'000.- Franken
  • Das Erwerbspensum der Arbeit ist bei:
    • Eltern mit Kindern im Vorschulalter: 
      • Paare: grösser als 120 %
      • Alleinerziehende: grösser als 20 %
    • Eltern mit Kindern ab Kindergarten: 
      • Alleinerziehende: grösser als 40 %
      • Paare: grösser als 140 %
    • Der Arbeit gleichgestellt sind:
      • Eine berufsorientierte Aus- oder Weiterbildung der Eltern
      • Ein qualifizierendes Integrations- oder Beschäftigungsprogramm
      • Gesundheitliche Gründe der Eltern, die eine familienergänzende Betreuung nötig machen

Betreuungsgutscheine werden ebenfalls gewährt, wenn die Betreuung des Kindes zu seiner sprachlichen oder sozialen Integration notwendig ist (Bestätigung einer Fachstelle notwendig).

 

Kontakt

Amt für Bildung und Sport
Fachstelle Familie
033 225 86 00
bg@thun.ch

Dienstag 
08.30 – 14.00 Uhr

Mittwoch
08.30 – 12.00 Uhr
14.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag
08.30 – 12.00 Uhr

Betreuungsgutschein: So erfolgt der Antrag

1. Zusicherung eines Betreuungsplatzes Sie suchen eine Kita oder eine Tagesfamilie in Thun oder irgendwo im Kanton Bern (Kita-Verzeichnis: Familienportal des Kanton Bern) Sie sch…

1. Zusicherung eines Betreuungsplatzes

  • Sie suchen eine Kita oder eine Tagesfamilie in Thun oder irgendwo im Kanton Bern (Kita-Verzeichnis: Familienportal des Kanton Bern)
  • Sie schliessen mit der Kita oder der Tagesfamilie einen Vertrag ab.

2. Einrichten eines BE-Logins

  • Für die Antragstellung benötigen Sie ein BE-Login (z.B. analog Erfassung Steuererklärung). 

 3. Beantragen eines Betreuungsgutscheins bei der Stadt Thun

Betreuungsgutscheine: Fachstellenbestätigungen

Der Bedarf an subventionierter familienergänzender Kinderbetreuung ist gemäss Artikel 41 der Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) auch …

Der Bedarf an subventionierter familienergänzender Kinderbetreuung ist gemäss Artikel 41 der Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) auch gegeben bei:

  • Eltern, deren Betreuungsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft eingeschränkt ist
  • Eltern, deren Kinder im Hinblick auf den Volksschuleintritt eine soziale oder sprachliche Indikation aufweisen
  • Eltern, deren Kinder aufgrund ihrer besonderen Bedürfnisse einen ausserordentlichen Betreuungsaufwand aufweisen, der höhere Betreuungskosten verursacht

In diesen Fällen müssen die Eltern beim Antrag um einen Betreuungsgutschein eine Fachstellenbestätigung beilegen. Die Fachstellenbestätigung gilt grundsätzlich für maximal ein Schuljahr (Ausnahme ausserordentlicher Betreuungsaufwand). Welche Fachstellenbestätigungen für Betreuungsgutscheine es gibt und was die Rahmenbedingungen sind, sehen Sie hier. 

Die Fachstellenbestätigung stellt eine Fachstelle bzw. ein Arzt/eine Ärztin aus und muss zusätzlich von den Eltern unterzeichnet werden. Es sind unter anderem:

Weitere Fachstellenbestätigungen finden Sie hier.

Betreuungsgutscheine: Bestätigung der Arbeitssuche

Nicht nur arbeitende Eltern können Betreuungsgutscheine beantragen, auch Eltern auf Arbeitssuche. Geben die Erziehungsberechtigten an, dass sie einen Gutschein aufgrund der Arbeitssuche …

Nicht nur arbeitende Eltern können Betreuungsgutscheine beantragen, auch Eltern auf Arbeitssuche. Geben die Erziehungsberechtigten an, dass sie einen Gutschein aufgrund der Arbeitssuche beantragen, wird ein Beleg verlangt. 

  • Wenn die gesuchstellende Person mit Unterstützung des RAV Arbeit sucht, stellt das RAV eine Bestätigung über die Bemühungen und den Umfang der Arbeitssuche aus.
  • Wenn die gesuchstellende Person vom Sozialdienst oder von einem regionalen Partner wirtschaftlich unterstützt wird, stellt der Sozialdienst oder der regionale Partner eine Bestätigung aus.