Fundbüro

Das städtische Fundbüro sammelt Fundsachen aus dem Thuner Gemeindegebiet und erfasst sämtliche Gegenstände elektronisch. Zudem nimmt es Verlustmeldungen entgegen und informiert die Besitzerin oder den Besitzer im Falle eines Fundes.

Fundsachen

Folgendes ist in Bezug auf Fundsachen wichtig zu wissen:

  • Die Finderin oder der Finder ist verpflichtet, die gefundenen Artikel im Fundbüro der Stadt Thun abzugeben.
  • Die Finder haben ein Recht auf einen Finderlohn von 10 Prozent des Wertes der Fundsache.
  • Nach einem Jahr ab Funddatum, geht der Fundgegenstand an den Finder über, sofern dieser bei Abgabe des Fundgegenstands einen Eigentumsanspruch erhoben hat. Sind weder Finder noch Verlierer bekannt, gelangen die Gegenstände in den Eigenverkauf. Teilweise werden diese auch im Alpenrösli oder in Brockenstuben zum Verkauf abgegeben. 
  • Gegenstände mit persönlichen Daten (Datenträger, etc.) der Verliererin oder des Verlierers sind von einer Rückgabe an die Finder ausgeschlossen. 
  • Besitzerinnen oder Besitzer entrichten bei Entgegennahme des Gegenstands eine Gebühr von mindestens 2 Franken oder maximal 1 Prozent des Sachwertes des Gegenstands.

 

Verlustmeldung

Sie haben einen Gegenstand verloren? Hier können Sie Ihre Verlustanzeige aufgeben. Diese ermöglicht es, dass Sie vom Fundbüro kontaktiert werden, wenn Ihr Gegenstand gefunden wird:

Easyfind Fundservice Schweiz

 

Gegenstände einfach wiederfinden: Schlüsselfundmarken

Das Fundbüro verkauft vor Ort für 10 Franken pro Stück unbefristet gültige Schlüsselfundmarken, registriert die Besitzerin oder den Besitzer im fundbüroeigenen System und übernimmt die Abwicklung im Falle eines Fundes.