Bewilligung für das Betreiben eines Imbissstands
Für das Betreiben eines Imbissstands auf öffentlichem Grund bestehen folgende Möglichkeiten:
- Anlässlich des Abendverkaufs im Bälliz (Verkaufszeit: 16.00 bis 22.00 Uhr)
- Anlässlich einer Veranstaltung (Spezialmärkte, Thunfest, Fasnacht, usw.)
Um ein Gesuch für das Betreiben eines Imbisstand anlässlich des Abendverkaufs zu stellen, nutzen Sie dieses Onlineformular.
Um ein Gesuch für das Betreiben eines Imbisstand anlässlich einer Veranstaltung zu stellen, wenden Sie sich direkt an das Organisationskomitee der entsprechenden Veranstaltung.
Hinweis
Imbisswagen/-stände sind mobile, gegen aussen mehrheitlich offene Verkaufsstellen von Speisen und Getränken, wobei ohne Gastgewerbebewilligung max. sechs Steh- oder Sitzplätze zugelassen sind. Für den Verkauf von alkoholhaltigen Getränken ist eine Gastgewerbebewilligung nötig.
Permanente Imbiss- und Verkaufsstände werden auf öffentlichem Grund nicht bewilligt. Dies ist nur auf privatem Grundeigentum möglich, sofern die Einwilligung vom Grundeigentümer vorliegt und die Regelungen zur Baubewilligungspflicht berücksichtigt sind.
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Gewerbepolizei | 033 225 84 94 | polizeiinspektorat@thun.ch |
Name | Download |
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