Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) und Aufrechterhaltung

Mit einem Ausweis C dürfen Sie sich unbegrenzt und ohne Einschränkungen in der Schweiz aufhalten. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie vorgehen müssen.

Mit einer Niederlassungsbewilligung können Sie sich unbeschränkt in der ganzen Schweiz aufhalten. Anhand einer Kontrollfrist prüfen die Behörden alle fünf Jahre, ob Sie noch in der Schweiz leben und weiterhin alle Voraussetzungen für eine Niederlassungsbewilligung erfüllen.

Eine Niederlassungsbewilligung beantragen

Automatische Prüfung eines Anspruchs

Gehören Sie zu einer der folgenden Personengruppen, haben sie einen gesetzlichen Anspruch dass die Umwandlung Ihrer Aufenthaltsbewilligung in einer Niederlassungsbewilligung geprüft wird:

  • Ehepartnerinnen und Ehepartner von Schweizer Staatsangehörigen oder von Personen mit einer Niederlassungsbewilligung
  • Eingetragene Partnerinnen und Partner von Schweizer Staatsangehörigen oder von Personen mit einer Niederlassungsbewilligung
  • Staatsangehörige von Belgien, Deutschland, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien
  • Ehepartnerinnen und Ehepartner, eingetragene Partnerinnen und Partner sowie minderjährige Kinder von dänischen, deutschen oder österreichischen Staatsangehörigen
  • Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Umwandlung, stellt Ihnen der Migrationsdienst Thun automatisch das entsprechende Gesuchsformular zu, wenn Sie Ihre Verfallsanzeige einreichen

Ihren Anspruch selbständig prüfen und ein Gesuch einreichen

Alle übrigen Personengruppen und Staatsbürgerinnen und Staatsbürger müssen das Gesuchsformular selbständig zusammen mit der Verfallsanzeige einreichen, sofern Sie die Voraussetzungen für eine Umwandlung erfüllen. In der Wegleitung Erteilung der Niederlassungsbewilligung finden sie die Hinweise zu den Unterlagen, die Sie dem Gesuch beilegen müssen. Reichen Sie alle Unterlagen bei dem Migrationsdienst Thun ein, dort wird die Vollständigkeit der Dokumente geprüft. Erfüllen Sie sämtliche Voraussetzungen, erteilen wir Ihnen eine Niederlassungsbewilligung.

Vorzeitige Erteilung der Aufenthaltsbewilligung

Unter gewissen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, Ihre Aufenthaltsbewilligung vorzeitig in eine Niederlassungsbewilligung umzuwandeln. Sie können nur dann ein persönliches Gesuch beim Migrationsdienst Thun einreichen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt und alle geforderten Dokumente vorhanden sind. In der Wegleitung Erteilung der vorzeitigen Niederlassungsbewilligung finden Sie die Hinweise zu den Unterlagen, die Sie dem Gesuch beilegen müssen.

Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung bei längerer Abwesenheit als 6 Monate im Ausland

Wenn Sie sich für mehr als 6 Monate im Ausland aufhalten, können Sie ein Gesuch stellen, damit Ihre Niederlassungsbewilligung aufrechterhalten wird. Dies ist maximal vier Jahre lang möglich, wenn einer der folgenden Gründe zutrifft:

  • Sie halten sich zwecks Absolvierung eines Studiums/Sprachaufenthalt oder sonstiger Ausbildungszwecke im Ausland auf
  • Sie üben eine Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitseinsatzes im Ausland für Arbeitgebende mit Sitz in der Schweiz aus
  • Sie absolvieren Militärdienst
  • Sie halten sich aus besonderen medizinischen Gründen im Ausland auf
  • Sie halten sich als Ausländerin oder Ausländer der 2. Generation oder als Person im Pensionsalter zwecks Abklärung der Wiedereingliederung im Herkunftsstaat auf

Hinweis: Als Personen der zweiten Ausländergeneration gelten Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind oder die im Rahmen des Familiennachzugs eingereist sind und hier die Schulen besucht und allenfalls ihre berufliche Ausbildung absolviert haben. Personen im Pensionsalter müssen 55 Jahre oder älter sein.

Beachten Sie die Hinweise zu allfälligen Dokumenten und Bestätigungen. Senden Sie das Gesuch inklusive Beilagen an den Migrationsdienst Thun.

Wird Ihr Gesuch bewilligt, erhalten Sie eine Bestätigung und eine Rechnung. Falls Sie bereits ausgereist sind, werden die Dokumente an Ihre Kontaktperson in der Schweiz geschickt.

Name
Wegleitung Erteilung der Niederlassungsbewilligung (PDF, 256.45 kB) Download 0 Wegleitung Erteilung der Niederlassungsbewilligung
Wegleitung Erteilung der vorzeitigen Niederlassungsbewilligung (PDF, 251.3 kB) Download 1 Wegleitung Erteilung der vorzeitigen Niederlassungsbewilligung
Merkblatt Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung (PDF, 128.67 kB) Download 2 Merkblatt Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung
Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung (PDF, 431.4 kB) Download 3 Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung