Hoffmatte

Auf dem Areal neben der Hoffmann Neopac AG soll eine zukunftsorientierte Wohnüberbauung entstehen und gefragten Wohnraum für alle Generationen bieten. Die planungsrechtlichen Grundlagen dafür wurden im Frühling 2023 in Kraft gesetzt.

180 Wohnungen, ein Alterspflegeheim und Alterswohnungen sind auf dem Areal neben der Hoffmann Neopac AG geplant. Weiter sollen eine Kindertagesstätte, ein Laden und ein öffentlich zugängliches Café resp. Restaurant im Pflegeheim zur Aufwertung des Quartiers beitragen. Mit dem vorgesehenen Pflegeheim können die dringend benötigten und der Stadt Thun vom Kanton Bern zugeteilten Pflegeplätze gesichert werden. Für die geplante Nutzung bedarf es einer Zonenplanänderung von der heutigen Arbeitszone in eine Zone mit Planungspflicht (ZPP). Sie schafft die Voraussetzung zur Realisierung einer zeitgemässen Überbauung mit einer hohen Qualität bezüglich Gestaltung, Wohn- und Aussenraum. Die vorgesehene Entwicklung entspricht durch den haushälterischen Umgang mit dem Boden und die Siedlungsentwicklung nach innen den Vorgaben von Bund und Kanton sowie den strategischen Zielen der Stadt Thun. Vorhandenes Potenzial wird genutzt und damit eine weitere Ausdehnung des Siedlungsraums begrenzt.

 

Planungsverfahren

Der Änderung der baurechtlichen Grundordnung von der heute gültigen Arbeitszone in eine Zone mit Planungspflicht (ZPP) ging ein mehrjähriges Planungsverfahren voran inklusive der Durchführung eines Architekturwettbewerbs. Im Sommer 2017 konnte sich die Bevölkerung im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung zur Zonenplanänderung äussern. Im November 2018 erfolgte die öffentliche Planauflage. 2019 genehmigte der Stadtrat die Zonenplanänderung. Nachdem gegen den Stadtratsbeschluss das Referendum ergriffen wurde, sprach sich die Bevölkerung im Februar 2022 deutlich für die neue Zone mit Planungspflicht (ZPP) Hoffmatte aus. Das Bundesgericht hat in vierter Instanz die hängigen Beschwerden abgewiesen. Die Planung wurde im Frühling 2023 in kraft gesetzt.

 

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