Todesfall: Formelles
Bei einem Todesfall gilt es, verschiedene Formalitäten zu erledigen. Fachpersonen in Spitälern und Heimen oder Bestattungsunternehmen unterstützen die Angehörigen.
Informationen rund um das Thema Bestattung finden Sie hier.
Todesbescheinigung
Todesbescheinigung bei Todesfall im Spital, Alters- oder Pflegeheim
Ist eine Person im Spital oder Heim verstorben, organisiert das Spital oder Heim die ärztliche Todesbescheinigung. Die Todesbescheinigung benötigen Sie für die Mitteilung an das Zivilstandsamt.
Todesbescheinigung bei Todesfall zu Hause
Ist eine Person zu Hause verstorben, müssen die Angehörigen bei einer Ärztin oder einem Arzt eine Todesbescheinigung einholen. Diese Bescheinigung stellt der Hausarzt oder die Notfallärztin aus.
Mitteilung an das Zivilstandsamt
Innerhalb von zwei Tagen (Todestag nicht eingerechnet) muss ein Todesfall beim zuständigen Zivilstandsamt des Sterbeortes gemeldet sein. In den meisten Fällen übernimmt das beauftragte Bestattungsunternehmen diese Meldung einschliesslich aller Formalitäten. Ist die Person in Thun verstorben, ist die Meldung an das Zivilstandsamt Oberland West zu richten:
Zivilstandsamt Oberland West
Scheibenstrasse 3
3600 Thun
031 635 43 00
za.ow.zbd@be.ch
Im Falle einer persönlichen Anmeldung, ohne Vermittlung eines Bestattungsunternehmens, sind dem Zivilstandesamt folgende Dokumente vorzulegen:
- Ärztliche Todesbescheinigung
- Identitätsnachweis (Pass und/oder Identitätskarte) der anmeldenden Person
- Optional: Familienbüchlein oder Familienausweis zur Aktualisierung, kann auch nachträglich eingereicht werden
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Einwohnerdienste | 033 225 82 49 | einwohnerdienste@thun.ch |