Ausländische Staatsangehörige
Für ausländische Staatsangehörige gelten teilweise andere Bestimmungen als für Schweizerinnen und Schweizer – zum Beispiel in Bezug auf Arbeit, Einreise oder Umzug. Nachfolgend finden Sie Informationen und allfällige Gesuchunterlagen dazu.
Ausländische Erwerbstätige: Informationen und Gesuche
Informationen und Unterlagen rund um die Erwerbstätigkeit ausländischer Staatangehöriger finden Sie via Amt für Wirtschaft des Kanton Bern resp. via Staatssekretariat für Migration.
Ausländische Erwerbstätige: Sexarbeit
Bei Sexarbeitenden in einem Etablissement wird grundsätzlich von einem unselbstständigen Arbeitsverhältnis im ausländerrechtlichen Sinne ausgegangen. Damit gilt der oder die Betreibende des Etablissements als Arbeitgeber und ist persönlich verantwortlich für die rechtzeitige Einholung der notwendigen ausländerrechtlichen Bewilligungen aller im Betrieb tätigen ausländischen Personen.
Gesetzliche Grundlage bilden das Gesetz über das Prostitutionsgewerbe und die Prostitutionsgewerbeverordnung des Kantons Bern.
Einreisegesuche und Visumsanträge
Beabsichtigen Sie eine Reise in die Schweiz, erwarten Sie Besuch aus dem Ausland oder möchten Sie jemanden aus dem Ausland einladen? Via Webseite des Staatssekretariates für Migration erfahren Sie Wissenswertes.
Umzug ausländischer Personen innerhalb der Gemeinde Thun
Umzüge innerhalb der Gemeinde müssen den Einwohnerdiensten der Stadt Thun gemeldet werden. Bitte teilen Sie auch einen Wohnungswechsel innerhalb des gleichen Gebäudes mit.
Angehörige von EU/EFTA-Staaten
- Sie können den Umzug entweder am Schalter der Einwohnerdienste vornehmen oder das Formular via eUmzugCH ausfüllen.
- Sie erhalten eine schriftliche Abholungseinladung, sobald Sie Ihren neuen Ausländerausweis am Schalter der Einwohnerdienste anholen können.
- Die Gebühr für diese Dienstleistung beträgt 30 Franken bzw. 12.50 Franken und ist bei der Abholung zu begleichen (resp. bei eUmzugCH online). Die Kosten für den neuen Ausländerausweis werden zusätzlich verrechnet.
Angehörige von Drittstaaten
- Bei gültigen Biometriedaten wird die Adressänderung vorgenommen, ohne dass ein neuer Ausländerausweis ausgestellt werden muss.
- Die Gebühr für die persönliche Adressänderung am Schalter beträgt 30 Franken. Bei Nutzung von eUmzugCH wird die Gebühr online beglichen.
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Migrationsdienst | 033 225 82 94 | migrationsdienst@thun.ch |