Verfügungen von Todes wegen (Testamente und Erbverträge) aufbewahren

Thunerinnen und Thuner können ihr Testament und ihren Erbvertrag bei den Einwohnerdiensten der Stadt Thun aufbewahren lassen. Die Mitarbeitenden der Einwohnerdienste quittieren den Empfang und deponieren die Verfügung von Todes wegen sicher im Tresor.

Mit telefonischer Voranmeldung und gegen Vorweisung des Empfangsscheines sowie eines amtlichen Ausweises kann die Verfasserin oder der Verfasser das Testament oder den Erbvertrag wieder abholen oder austauschen.

Für die Hinterlegung wird eine einmalige Gebühr von 50 Franken verlangt.