Alimentenhilfe

Wenn unterhaltsberechtigte Personen die Alimente nicht, unvollständig oder unregelmässig erhalten, haben sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Bevorschussung oder Inkassohilfe dieser Alimente.

Anspruch auf Alimentenhilfe der Stadt Thun hat, wer die Voraussetzungen gemäss Verordnung über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (IBV) erfüllt und in Thun wohnhaft ist.

Informationen zur Alimentenhilfe finden Sie auch auf der Website des Kantons.
«Thun Burger» wenden sich an die Frauenzentrale Berner Oberland, Tel. 031 311 58 51.

 

Alimentenbevorschussung

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur Alimentenbevorschussung.

Alle Gesuchunterlagen, Formulare sowie weitere offizielle Dokumente zur Alimentenbevorschussung finden Sie hier.

Wer hat Anspruch auf Bevorschussung?

Minderjährige Kinder und volljährige Kinder in Ausbildung. Voraussetzung ist, dass ein gültiger und vollstreckbarer Unterhaltstitel vorliegt.

Wo erhalte ich Bevorschussung?

Wenn Sie Wohnsitz in Thun haben, erbringt die Abteilung Soziales der Stadt Thun die Bevorschussung.

Personen mit Heimatort «Thun Burger» melden sich bei der Frauenzentrale Berner Oberland unter 031 311 58 51.

Was muss ich tun, damit ich Bevorschussung erhalte?

Damit Sie Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen erhalten, müssen Sie bei der Abteilung Soziales der Stadt Thun ein Gesuch einreichen. Die Gesuchunterlagen finden Sie hier. Sie können die Unterlagen auch telefonisch bei der Abteilung Soziales anfordern (033 225 84 68) und sich per Post zustellen lassen.

Das Gesuch können Sie einreichen, sobald der Unterhaltsbeitrag nicht vollständig, nicht rechtzeitig, nicht regelmässig oder überhaupt nicht bezahlt wird.

In welchem Umfang erfolgt die Bevorschussung?

Die gerichtlich oder vertraglich festgelegten Unterhaltsbeiträge werden höchstens bis zum Betrag der maximalen einfachen Waisenrente bevorschusst – derzeit 980.- Franken pro Monat. Siehe auch IBV, Art. 19 Abs. 1.

Kinder- und Ausbildungszulagen können nicht bevorschusst werden.

Über welche Dauer erfolgt die Bevorschussung?

Die Bevorschussung kann frühestens ab dem Monat erfolgen, in welchem die vollständigen Gesuchunterlagen bei der Inkassostelle eingereicht sind. Sofern ein vollstreckbarer Unterhaltstitel vorliegt und sich das Kind noch in der Erstausbildung befindet, ist die Bevorschussung über die Volljährigkeit hinaus möglich und dauert längstens bis zur Vollendung des 25. Altersjahrs. Die Bevorschussung kann maximal für 12 Monate verfügt werden und muss danach wieder neu beantragt werden.

Jedes Gesuch um Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen kann die gesuchstellende Person jederzeit schriftlich zurückziehen.

 

Alimenteninkasso

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alimenteninkasso.
Alle Gesuchunterlagen, Formulare sowie weitere offizielle Dokumente zum Alimenteninkasso finden Sie hier.

Wer hat Anspruch auf Inkassohilfe?

  • Minderjährige Kinder und volljährige Kinder in Ausbildung
  • Getrenntlebende und geschiedene Ehegattinnen und Ehegatten
  • Partnerinnen und Partner nach Auflösung der eingetragenen Partnerschaft.

Voraussetzung ist, dass ein gültiger und vollstreckbarer Unterhaltstitel vorliegt.

Wo erhalte ich Inkassohilfe?

Wenn Sie Wohnsitz in Thun haben, erbringt die Abteilung Soziales der Stadt Thun die Inkassohilfe.

«Thun Burger» melden sich bei der Frauenzentrale Berner Oberland unter 031 311 58 51.

Was muss ich tun, damit ich Inkassohilfe erhalte?

Damit Sie Unterstützung bei der Durchsetzung des Unterhaltsbeitrages erhalten, müssen Sie bei der Abteilung Soziales der Stadt Thun ein Gesuch um Inkassohilfe einreichen. Die Gesuchunterlagen finden Sie hier. Sie können die Unterlagen auch telefonisch bei der Abteilung Soziales anfordern (033 225 84 68) und sich diese per Post zustellen lassen.

Das Gesuch können Sie einreichen, sobald der Unterhaltsbeitrag nicht vollständig, nicht rechtzeitig, nicht regelmässig oder überhaupt nicht bezahlt wird.

Welche Unterstützung erhalte ich von der zuständigen Fachstelle?

Die Abteilung Soziales der Stadt Thun leitet die geeigneten Massnahmen zur Durchführung der Inkassohilfe ein. Sie nimmt die Zahlungen der verpflichteten Person entgegen und leitet diese an Sie weiter.

Was kostet die Inanspruchnahme der Inkassohilfe?

Bei der Inkassohilfe für nachehelichen Unterhalt verlangt die Abteilung Soziales Thun eine Kostenbeteiligung, sofern die Person über die erforderlichen Mittel verfügt. Für alle anderen berechtigten Personen ist die Inkassohilfe unentgeltlich.

 

Leichte Sprache

Informationen in Leichter Sprache zum Thema Alimentenhilfe finden Sie hier.

Name Download